Wasserspielzeug: Vier von 24 Produkten wegen Weichmachern gesundheitsschädlich
OÖ. Bei einer Untersuchung von 24 verschiedenen aufblasbaren Wasserspielzeugen aus ganz Oberösterreich sind sieben Proben, teils mehrfach, beanstandet worden. Vier Proben waren wegen verbotener Weichmacher in hoher Konzentration sogar gesundheitsschädlich.
Bei fünf Proben wurden Sicherheitsmängel wie ablösbare Kleinteile oder zu dünne Verpackungsfolie festgestellt, fünf Proben wiesen mehrere Kennzeichnungsmängel auf und bei sieben Proben fehlte die EG-Konformitätserklärung oder war diese mangelhaft.
Kontrollen werden fortgeführt
„Die Verbote wirken grundsätzlich und es zeigt sich, dass verbotene Weichmacher nur noch selten in Spielzeugen verwendet werden. In einzelnen Produktgruppen wie eben Wasserspielzeug für Kinder, die häufig aus PVC bestehen, sind diese aber immer noch zu finden. Daher werden wir die Schwerpunktkontrollen bei Wasserspielzeugen auch 2021 fortführen“, sagt Konsumentenschutz-Landesrat Stefan Kaineder von den Grünen.
Gesetz wird verschärft
Um dem Problemstoff der Weichmacher weiter entgegenzutreten, werden ab heute Mittwoch die Maßnahmen weiter verschärft. Es gilt nun ein europaweites Verwendungsverbot von vier Weichmachern auch für Verbraucherprodukte. Ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent (Nachweisgrenze) muss bei Alltagsgegenständen wie Gummistiefel, Kabel, Duschvorhänge, Bodenbeläge oder Kopfhörer eingehalten werden.
Weichmacher zuletzt auf Vormarsch
In der untersuchten Produktgruppe ist in den letzten Jahren ein Trend in Richtung Anstieg gesundheitsschädlicher Proben zu verzeichnen. Damit Wasserspielzeug nicht zur Gefahrenquelle wird, kann mit Einkaufstipps und Tipps für zuhause vorgebeugt werden:
· der Stöpsel muss sich in das Spielzeug eindrücken lassen können
· beim Kauf auf die verpflichtende CE-Kennzeichnung achten
· beim Kauf auf störenden oder beißenden Geruch achten
· vor der Sommersaison das Spielzeug auf Beschädigungen prüfen
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