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Zwei Wochen vor Silvester an der Grenze zu Tschechien: Feuerwerks-"Importeure" haben Hochsaison

Tips Logo Online Redaktion, 17.12.2024 07:58

OÖ. Allein am Sonntag hat die Polizei im Mühlviertel, an den Grenzübergängen zu Tschechien, 215 Kilo illegaler Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen.

  1 / 3   Viele Oberösterreicher fahren derzeit zum Feuerwerkskauf nach Tschechien; und mit vollgepackten Kofferräumen wieder heim. (Foto: Polizei OÖ)

Bisher wurden heuer insgesamt 402 Kilo sichergestellt. 2022 waren es in Summe 616 Kilo, 2023 322 Kilo. Allerdings dauert es bis Silvester auch noch zwei Wochen, in denen die Polizei weiter kontrollieren wird. Bis dahin werden noch viele Landsleute nach Tschechien fahren, um sich mit Feuerwerkskörpern einzudecken.

Die verschiedenen Kategorien

In Österreich sind Feuerwerkskörper in verschiedene Kategorien eingeteilt, die sich nach dem Gefahrenpotential und der Lautstärke richten. Diese Kategorien bestimmen auch, wer die jeweiligen Feuerwerkskörper verwenden darf.

  • Kategorie F1: Diese Feuerwerkskörper sind sehr gering gefährlich und verursachen eine sehr geringe Lautstärke. Sie sind für den Gebrauch in geschlossenen Räumen konzipiert. Jugendliche ab 12 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F1 verwenden.
  • Kategorie F2: Diese sind gering gefährlich und verursachen eine geringe Lautstärke. Sie sind für den Gebrauch im Freien in ausreichend großen Arealen gedacht. Personen ab 16 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 verwenden.
  • Kategorie F3: Diese Feuerwerkskörper sind mittel gefährlich und für den Gebrauch im Freien in großen offenen Arealen vorgesehen. Sie dürfen nur von Personen ab 18 Jahren verwendet werden, die zusätzlich einen Sachkundenachweis brauchen.
  • Kategorie F4: Diese Kategorie ist für Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen und nur von Personen mit Fachkenntnis (Pyrotechnikern) verwendet werden dürfen.

Daneben gibt es noch verschiedene Kategorien, zum Beispiel für Bühnenshows. Die Kategorie F2 ist im Ortsgebiet grundsätzlich verboten – Bürgermeister können allerdings Ausnahmen erlauben. In und um Krankenhäuser, Kinder- oder Altersheime, Gotteshäuser und Tierheime ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern ausnahmslos verboten. 

Von der Polizei einkassiert werden übrigens nicht nur F3 und F4 Produkte, sondern auch solche, die nicht ausreichend und/oder nicht auf Deutsch gekennzeichnet sind. Die genaue Gesetzeslage gibt es hier nachzulesen: Diese Regelungen sind auch bei der Einreise mit pyrotechnischen Gegenständen nach Österreich zu beachten.


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