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Neue Besuchsregelungen, FFP2-Pflicht in Oberösterreichs Spitälern bleibt

Tips Logo Karin Seyringer, 30.06.2021 18:23

OÖ. Mit den weiteren Lockerungsschritten und aufgrund er aktuell erfreulichen Covid-Situation gibt es ab 1. Juli in Oberösterreichs Spitälern neue Besuchsregelungen. An den Kliniken der OÖ Gesundheitsholding und den Ordensspitälern sind pro Patient und Tag zwei Besuche erlaubt.

Ab 1. Juli 2021 sind in Obero?sterreichs Kliniken pro Patient wieder zwei Besucher pro Tag mo?glich. (Foto: KUK/Daniel Wolkerstorfer (honorarfrei))

„Mit dem heutigen Tag ist die Zahl der spitalspflichtigen Covid-19-Patienten in Oberösterreich auf zehn gesunken, wovon sechs auf einer Intensivstation betreut werden müssen. Diese erfreuliche Situation, sowie die ab morgen gültige Bundesverordnung erlauben es uns die Besuchsmöglichkeiten von stationären Patientinnen und Patienten zu lockern. Dies ist unter Einhaltung von klaren Regeln möglich“, betonen der Vorsitzende der Geschäftsführer in der Gesundheitsholding, Franz Harnoncourt und Peter Ausweger, Geschäftsführer der Oberösterreichischen Ordensspitäler Koordinations GmbH.

Zwei Besuche täglich

Ab 1. Juli 2021 sind pro Patient wieder zwei Besucher plus minderjährige Kinder pro Tag möglich. Ausgenommen von Besuchsregelungen sind weiterhin Personen, die Frauen während der Geburt begleiten und Besuche bei schwerstkranken beziehungsweise sterbenden Patienten. Zur Koordination wird eine Absprache mit dem Patienten empfohlen.

Schleusen, 3-G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht bleiben aufrecht

Um den sensiblen Spitalsbereich dennoch bestmöglich zu schützen, sind weiterhin entsprechende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen nötig. Schon bisher galt für alle BesucherInnen beim Eintritt ins Spital die 3-G-Regelung. Sie müssen entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Dies gilt auch weiterhin. Ebenfalls aufrecht bleibt die FFP2-Maskenpflicht für Besucher in den oö. Spitälern.

Auch die Schleusen vor den Kliniken bleiben bestehen, sie dienen der Sicherheit aller Patienten und des gesamten Gesundheitspersonals. Patienten und Besucher werden in den Schleusen insbesondere auf die Einhaltung der 3-G-Regelung überprüft.

Die Besuchszeiten sowie alle weiteren Informationen gibt's ab 1. Juli auf der Website des jeweiligen Klinikums.

Vorgaben laut Verordnung

Generell gilt ab 1. Juli laut Verordnung in Heimen und Spitälern, dass auch dort FFP2 durch einen Mund-Nasen-Schutz ersetzt werden kann. Betreiber haben aber - wie bei sämtlichen Lockerungen - die Möglichkeit, eigenständig schärfere Regelungen zu veranlassen.

Alle Details aus der Verordnung, was mit 1. Juli gilt, gibt's hier nachzulesen.


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