Wintertourismus, Après Ski und Weihnachtsmärkte: So soll es funktionieren
Ö/OÖ/NÖ. Am aktuell geltenden Dreistufenplan der Covid-Maßnahmen orientierten sich die geplanten Regelungen für den Wintertourismus inklusive Weihnachts- und Adventsmärkte. Für Geimpfte und Genesene werde es kaum Einschränkungen geben, wird angekündigt.
„Strenge Regeln, sicherer Winter“: So solle der Wintertourismus stattfinden können – Tourismusministerin Elisabeth Köstinger präsentierte gemeinsam mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Tirols Landeshauptmann Günther Platter, aktuell Vorsitzender der LH-Konferenz, die geplanten Regeln für die anstehende Tourismus-Wintersaison.
Am schon geltenden Dreistufenplan, der an der jeweiligen Auslastung der Intensivbetten hängt, orientiert sich auch der präsentierte Winterplan. Für Geimpfte und Genesene solle es kaum Einschränkungen geben, so Köstinger und Mückstein, mit Ausnahme der FFP2-Maskenpflicht: So werde in Seilbahnen die 3G-Regel gelten, zusätzlich ist eine FFP2-Maske zu tragen. Auf die Abstandsregel, vor allem in den Bereichen der 3G-Regel und wo es Maskenpflicht gibt, werde verzichtet.
Die geplanten Regelungen:
Gastro und Beherbergung
Wie generell braucht es für Gastronomie und Hotellerie einen 3G-Nachweis, analog zum Stufenplan ist in Stufe 1 (aktuell) der Antigen-Test nur mehr 24 Stunden gültig. Ab Stufe zwei sind „Wohnzimmertests“ nicht mehr als Nachweis gültig, ab Stufe drei braucht es überhaupt einen PCR-Text, wenn man keinen Impf- oder Genesenennachweis hat.
Après-Ski
Die Skihütte mit Gastro- und Restaurant zähle nicht zum Après-Ski, hier gilt weiter 3G. Après Ski - überwiegend im Stehen - wird mit der Nachtgastro gleichgesetzt: In Stufe 1 braucht es, wenn nicht geimpft oder genesen, einen negativen PCR-Test. Ab Stufe 2 gilt die 2G-Regel, mitfeiern dürfen dann nur mehr Geimpfte oder Genesene.
„Spezielle Regelungen“ soll es für Mitarbeiter geben, hier sei man gerade dabei, diese zu erarbeiten. „FFP2-Maske und PCR-Tests spielen eine Rolle“, so Köstinger.
Seilbahnen
In den Seilbahn-Gondeln gilt bereits seit 15. September die Pflicht zur FFP2-Maske. Ab Saisonstart im Oktober werde auch die 3G-Regel eingeführt. Kontrolliert werden soll dies bereits beim Verkauf der Tickets bzw. Skipässe, für Saison- oder Wochenkarten sei schon jetzt schon der Nachweis von geimpft oder genesen notwendig. Trotz 3G bleibt die FFP-2-Pflicht in den Gondeln.
3G auch bei Advent- und Weihnachtsmärkten
Auch Advent- und Weihnachtsmärkte sollen dieses Jahr wieder stattfinden können. In der aktuellen Stufe 1 gilt seit 15. September für Gelegenheitsmärkte bereits der 3G-Nachweis. Ab Stufe 2 gilt wie beim allgemeinen Stufenplan: „Wohnzimmertests“ sind nicht mehr als Nachweis gültig, ab Stufe 3 braucht es – wenn nicht geimpft oder genesen – einen negativen PCR-Test für den Besuch. Wie genau kontrolliert werde, werde noch ausgearbeitet.
Generell gilt: Sollte es noch weitere Maßnahmen brauchen, würden diese im Gleichklang mit den allgemeinen Maßnahmen erfolgen.
Landeshauptmann Platter verweist darauf, dass selbstverständlich die PCR-Infrastruktur ausgebaut werde, Gesundheitsminister Mückstein unterstreicht aber, dass es das gemeinsame Ziel sein müsse, die Impfquote zu erhöhen.
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