Private Quartiere für ukrainische Flüchtlinge: Was es zu beachten gilt
OÖ. Die Solidarität der oö. Bevölkerung mit ukrainischen Flüchtlingen ist nach wie vor enorm. Mit Stand Sonntag wurden in OÖ knapp 1.100 Geflüchtete von privaten Quartiergebern aufgenommen. Um weiterhin ausreichend Unterkünfte zur Verfügung stellen zu können, bittet das Sozial-Ressort des Landes OÖ auch weiter um die Meldung von Wohnmöglichkeiten. Was beachtet werden muss und wichtige organisatorische Hinweise im Folgenden.
Die Volkshilfe und die Caritas wurden vom Sozial-Ressort des Landes OÖ mit der Vermittlung von in Notschlafstellen des Roten Kreuzes versorgten Menschen aus der Ukraine in private, feste Wohnmöglichkeiten beauftragt.
„Das Zivilengagement und die Solidarität der Oberösterreicher ist unbeschreiblich und überwältigt uns“, dankt Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer. „Für die geflüchteten Menschen ist es nicht nur eine Unterbringung, sondern es gibt ihnen auch Halt in dieser schwierigen Zeit. Von persönlichen Gesprächen mit geflüchteten Frauen weiß ich, sie sehnen sich nach einer Rückkehr in ihre Heimat, sie wollen zurück zu ihren Männern. Solange diese Rückkehr nicht möglich ist, geben wir ihnen in Oberösterreich bestmöglichen Schutz.“
Gleichzeitig appelliert er, noch weitere Wohnmöglichkeiten zu melden. „Die Unterbringung und Versorgung einer sehr großen Anzahl an ukrainischen Vertriebenen ist eine gemeinsame Kraftanstrengung. Jedes Quartier kann am Ende ausschlaggebend sein, um einer ukrainischen Mutter mit ihren Kindern ein Bett und Dach über dem Kopf bieten zu können.“
Wohnmöglichkeiten online melden
Private Wohnmöglichkeiten für ukrainische Geflüchtete können über das Online-Portal des Landes unter www.ooe.gv.at/ukraine gemeldet werden. Gesucht werden primär sofort beziehbare Wohnmöglichkeiten mit entsprechender Infrastruktur wie Sanitäreinrichtungen und Küche, die für einige Monate zur Verfügung stehen.
Was es zu beachten gilt
Ablauf der Zuteilung
Nachdem die Wohnmöglichkeit über die Website des Landes gemeldete wurde, wird diese von Volkshilfe und Caritas geprüft und es erfolgt die Zuteilung. Caritas und Volkshilfe sind vor Ort dann auch sowohl für die Quartiergeber als auch die ukrainischen Geflüchteten die Ansprechpersonen.
Welcher Wohnraum wird benötigt?
Jede sofort verfügbare und beziehbare Wohnmöglichkeit. Von einzelnen Zimmern über leerstehende Wohnung bis zu Häusern. Mindestens jedoch ein eigenes Zimmer - ein Sofa im Wohnzimmer ist zu wenig. Am Ende ist jede feste Unterkunft besser als ein Feldbett in einem Turnsaal.
Versorgungspflichten
Es besteht keine Versorgungspflicht, es wird lediglich Wohnraum zur Verfügung gestellt. Die Flüchtlinge haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen, sind eigenständig und können sich oft selbst versorgen.
Dauer
Es handelt sich um eine Wohnraumspende, daher bestimmt der Quartiergeber, wie lange er Flüchtlinge aufnehmen möchte. Geraten wird, frühzeitig bekannt zu geben, wenn man das Angebot beenden möchte, damit rasch eine neue Unterkunft gefunden werden kann.
Wichtige Informationen für Vertriebene
Krankenversicherung
Ukrainische Staatsangehörige und weitere Personen, die ab dem 24. Februar 2022 aufgrund des Ukraine-Krieges vorübergehend in Österreich aufgenommen werden, sind ab dem Tag der Ankunft im Bundesgebiet bei der ÖGK krankenversichert. Zu beachten ist, dass die erforderliche Anmeldung zur Krankenversicherung nur dann automatisch erfolgt, wenn, die betroffene Person Grundversorgung bezieht.
Vertriebene erhalten eine Versicherungsnummer und einen e-card-Ersatzbeleg, aber keine e-card. Die Versicherungsnummern werden im Rahmen der Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge vergeben.
Wurde die Registrierung noch nicht vorgenommen, so können Leistungen (Arzt, Apotheke, ...) trotzdem gegen Vorlage des ukrainischen Reisepasses in Anspruch genommen werden.
Meldewesen
Vertriebene müssen sich beim zuständigen Magistrat bzw. Gemeindeamt hauptwohnsitzlich anmelden. Dazu benötigen Vertriebene ihren Reisepass (oder anderes Reisedokument).
Registrierung
Für die Gewährung des Bleiberechts durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung ist an folgenden Standorten möglich:
- Polizeiinspektion Hauptbahnhof Linz, 4020 Linz, Bahnhofplatz 3-6
- Postverteilerzentrum Linz, 4020 Linz, Waldeggstraße 41
- Messegelände Wels, 4600 Wels, Messehalle 9
Zur Registrierung sind Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, andere Personenstandsdokumente oder sonstige Identitätsdokumente, etwa Personalausweis, Führerschein, Aufenthaltstitel etc. mitzubringen.
Neue Polizei-Hotline: Vom Innenministerium wurde auch eine Polizei-Hotline zur Registrierung eingerichtet. Hier kann man sich für einen Termin anmelden. Die Hotline ist täglich bis 18 Uhr unter der Nummer 059133-40-4040 erreichbar.
Finanzielle Leistungen für Vertriebene
Durch die rechtliche Grundlage des „Vertriebenen“-Status besteht Anspruch auf Geldleistungen wie einen Verpflegungszuschuss in Höhe von 215 Euro pro Erwachsenen pro Monat (100 Euro für Kinder). Der Mietzuschuss beträgt 150 Euro bei Einzelpersonen und 300 Euro bei Familien – pro Monat. Ein Mietvertrag ist dafür Voraussetzung.
Arbeiten in Oberösterreich
Registrierte ukrainischen Vertriebene können in Österreich in allen Branchen arbeiten. Erforderlich ist dafür eine Beschäftigungsbewilligung durch das AMS. Die Beschäftigungsbewilligung wird entweder vom Arbeitgeber beantragt oder wird im Falle der aktiven Vermittlung durch das AMS von diesem erteilt. Mehr Infos beim AMS.
Beratungsstellen für Asylwerber/innen und Vertriebene
Linz
- Caritas, Steingasse 25, FHI Beratungsstelle Sozialberatung: Mo, Di, Do 8.30 bis 11.30 Uhr sowie nach Vereinbarung; Rechtsberatung: nach Vereinbarung (Telefon: +43 732/7610-2361)
- Volkshilfe IBB-Linz und Urfahr-Umgebung: Stockhofstraße 40, Mo bis Fr 8 bis 13 Uhr, Telefon: +43 676/8734-7183 u. +43 676/8734-7184
Linz-Land
- Volkshilfe IBB-Linz-Land, Leonding, Paschingerstraße 20, Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr, Telefon: +43 676/8734-7161 od. +43 676/8734-7306 od. +43 676/8734-7279
Wels
- Caritas Wels, Carl-Blum Straße 3, FHI Beratungsstelle/Sozialberatung: Mo, Do 8 bis 11.30 Uhr sowie nach Vereinbarung, Telefon: +43 676/8776-8026
Steyr/Steyr-Land
- Volkshilfe IBB-Steyr und Steyr Land, Sierningerstraße 93, Mo bis Fr 8 bis 13 Uhr, Telefon: +43 67678734-7058 u. +43 676/8734-7231
Kirchdorf/Krems
- Caritas Kirchdorf/Krems, Hausmanningerstraße 3, FHI Beratungsstelle/Sozialberatung: nach Vereinbarung unter Telefon: +43 676/8776-8024
Gmunden
- Volkshilfe IBB-Gmunden, Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr, Telefon: +43 676/8734-7139 u. +43 676/8734-7010 u. +43 676/8734-7327
Vöcklabruck
- Volkshilfe IBB-Vöcklabruck, Mühlbachgasse Nr. 7, Tür 5, Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr, Telefon: +43 676/8734-7062 od. +43 676/8734-7212 od. +43 676/8734-7327
Perg
- Caritas Perg, Bahnhofstraße 2 (Pfarrhof), FHI Beratungsstelle/Sozialberatung: Di 13 bis 15 Uhr, Telefon: +43 676/8776-2376
- Volkshilfe IBB-Perg (Perg u. westliche Gemeinden Donau aufwärts, Caritas östlich von Perg Donau abwärts), Herrenstraße 28, nach Vereinbarung, Telefon: +43 676/8734-7326
Freistadt
- Volkshilfe IBB-Freistadt, Lasberger Straße 8, Mo, Mi 8 bis 16.30 Uhr, Do 8 bis 12 Uhr, Telefon: +43 676/8734-7322 od. +43 676/8734-7326
Rohrbach
- Volkshilfe IBB-Rohrbach, Gerberweg 6, Mo bis Fr 8 bis 13 Uhr, Telefon: +43 0676/8734-7035 od. +43 676/8734-7213
Schärding
- Caritas Schärding, Passauerstraße 15, FHI Beratungsstelle/Sozialberatung: Di 9 bis 13 Uhr, Do 13 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 12 Uhr, Telefon: +43 676/8776-8185
Ried im Innkreis
- Caritas Ried im Innkreis, Kapuzinerberg 15, FHI Beratungsstelle/Sozialberatung: nach Vereinbarung unter Telefon: +43 676/8776-8030
Braunau
- Volkshilfe IBB-Braunau, Fleschenfeldstraße 8/4, OG/15, Mo bis Fr 8 bis 13 Uhr, Telefon: +43 676/8734-7048
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