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OÖ. Nicht gerade gustiös ist das Ergebnis einer Schwerpunktaktion der Lebensmittelaufsicht zu Trinkwasser auf Märkten und bei Events. Ein Fünftel der gezogenen Proben wurden beanstandet. Vier in Oberösterreich gezogene Proben wurden überhaupt als für den menschlichen Verzehr ungeeignet eingestuft.

 (Foto: George Dolgikh/stock.adobe.com)
(Foto: George Dolgikh/stock.adobe.com)

Wochenmärkten, Sportveranstaltungen, Festivals oder Freiluftkonzerten oder Zelt- und Straßenfesten: Von der Lebensmittelaufsicht wurden im Frühjahr zum Teil gemeinsam mit der Trinkwasseraufsicht die Qualität von Trinkwasser bei Märkten und in der Eventgastronomie getestet.

20 Prozent beanstandet

Österreichweit wurden 202 Proben von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) untersucht. Das Ergebnis: Rund 22 Prozent der Proben wurden beanstandet, großteils aufgrund mikrobiologischer Verunreinigungen. In Oberösterreich wurden 20 Proben gezogen, von denen vier als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt werden mussten. Die Beanstandungsquote von 20 Prozent in Oberösterreich liegt im Bundesdurchschnitt.

Schuld an den Verunreinigungen waren unter anderem nicht sachgerechte Errichtung von Leitungsprovisorien, die Verwendung von ungeeigneten Materialien wie Gartenschläuche, stehendes Wasser in den Leitungen und mangelnde Reinigung der Installationen.

Neue Leitlinie für Feste

Um für Veranstalter Hilfestellung zu leisten und die Vorgaben kompakt darzustellen, wurde die Leitlinie für Festveranstaltungen (Messen, Volksfeste, ortsveränderliche oder nichtständige Betriebsstätten bei Veranstaltungen im Freien, in Zelten und dergleichen) überarbeitet. Diese enthält neben den gesetzlichen Vorschriften auch Tipps, wie die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden können.

„Klarer Verbesserungsbedarf“

Für den zuständigen Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) ist klar: „Hier gibt es ganz klar Verbesserungsbedarf. Mit der aktualisierten Leitlinie für Festveranstaltungen wird die OÖ. Lebensmittelaufsicht neben der Kontrolle auch ihrem Beratungsauftrag gerecht. Den Veranstaltern wird nun ein praktischer Leitfaden zur Hand gegeben, um lebensmittelrechtliche Bestimmungen einhalten zu können.“


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