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Tips Logo Online Redaktion, 29.10.2023 08:02

OÖ. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, müssen Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein. Dies gilt ab 1. November, mit Inkrafttreten der situativen Winterreifenpflicht, bis zum 15. April.

 (Foto: digitale-fotografien/stock.adobe.com)
(Foto: digitale-fotografien/stock.adobe.com)

„Die situative Winterreifenpflicht ist ein wichtiger Baustein für unsere Verkehrssicherheit. Gerade in der kalten Jahreszeit sind die Straßenverhältnisse oft tückisch und unvorhersehbar. Mit Winterreifen sind Fahrer bestens für diese Herausforderungen gerüstet“, betont Mobilitäts-Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ). Er appelliert: „Rüsten Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig mit Winterreifen aus und tragen Sie so zu einem sicheren Straßenverkehr in der kalten Jahreszeit bei.“

Tipps von ÖAMTC und ARBÖ

„Die Vorschrift zur ‚situativen Winterreifenpflicht‘ gibt es mittlerweile seit 15 Jahren. Spätestens sobald es die Witterungsverhältnisse verlangen, müssen die Winterreifen am Auto sein“, weiß auch Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Oberösterreich. „Wir empfehlen ohnehin, die Winterreifen lieber früher als später aufzuziehen. Denn die Winterreifen bieten aufgrund ihrer weicheren Gummimischung ein deutliches Sicherheitsplus. Schon bei Temperaturen unter acht Grad Celsius schaffen sie in der Regel einen besseren Grip, was sich wiederum positiv auf das Brems- und Lenkverhalten auswirkt und die Bodenhaftung auch bei Nässe verbessert“, so Harruk.

„Kommt es zu einem plötzlichen Wintereinbruch, sind die Werkstätten oft auf Wochen ausgebucht. Zudem kann es nachts oder in höheren Lagen auch schon früher empfindlich kalt sein, dann ist man mit Winterreifen deutlich im Vorteil“, rät ÖAMTC-Techniker Michael Osterkorn ebenfalls, schon frühzeitig vorzusorgen.

Was es bei Winterreifen zu beachten gibt

  • Generell sind als Winterreifen nur solche Pneus genehmigt, die mit der Kennzeichnung M+S, M.S., M&S bzw. M/S versehen sind.
  • Auch Ganzjahresreifen haben diese Markierung und gelten somit gesetzlich als Winterreifen, allerdings darf auch bei diesen Reifen die Mindestprofiltiefe von vier Millimeter nicht unterschritten werden.
  • Bekannte Vierer-Regel: es müssen alle vier montierten Reifen Winterreifen sein, mindestens vier Millimeter Profiltiefe (je nach Kilometerleistung sollten es beim Umstecken noch etwa sechs Millimeter sein), die „gesunde“ Lebensdauer von Winterreifen beträgt vier Jahre (das Alter der Reifen kann man von der Seitenwand ablesen: hier befindet sich ein erhabenes Oval, auf dem eine vierstellige DOT-Nummer draufsteht. „3219“ bedeutet beispielsweise, dass der Reifen in der 32. Woche im Jahr 2019 produziert wurde.)

Empfindliche Strafen möglich

Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall (bei Gefährdung) Strafen bis zu 5.000 Euro verhängen. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten.

Auto für die kalte Jahreszeit fit machen

Neben den Reifen sollte auch das Auto selbst einem Winter-Check unterzogen werden. „Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache. Ist die Batterie also älter als vier Jahre oder nur im Kurzstreckenbetrieb im Einsatz, sollte in jedem Fall noch vor der kalten Jahreszeit eine Überprüfung durchgeführt werden“, empfiehlt Osterkorn.

Weitere Maßnahmen, die man selbst ergreifen kann, um den Pkw für den Winter vorzubereiten, umfassen unter anderem

  • den Frostschutz für die Scheibenwaschanlage
  • die Prüfung der Wischerblätter
  • das Imprägnieren von Gummidichtungen
  • ein Check der Lampen

 

 


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