"Orgasmus-Päpstin" als Volkschullehrerin entlassen (Update 11.01)
OÖ. Eine Volksschullehrerin, die privat in den sozialen Medien Tipps für ein besseres Liebesleben gibt und sich dabei „Orgasmus-Päpstin“ nennt, wurde von der Bildungsdirektion Oberösterreich entlassen. Die Niederösterreicherin will nun Rechtsmittel einlegen.
Die 47-jährige tritt auf diversen Plattformen als „Orgasmus-Päpstin“ auf und gibt dabei Tipps für eine erfüllte Sexualität bzw. bewirbt ihr Coaching-Programm – in Alltagskleidung.
Kündigung im Dezember 2023
Auf Tips-Nachfrage nimmt Bildungsdirektor Alfred Klampfer Stellung und betont, dass „nach Einbeziehung der Beteiligten und der erforderlichen Erhebungen sowie nach reiflicher Prüfung diese Entscheidung gefällt worden ist.“ Konkret habe es mehrere Gespräche mit der Lehrerin gegeben. Ihr sei dabei etwa angeboten worden, ihre Videos mit einer Altersschranke zu versehen, damit diese erst ab 18 zugänglich wären, oder die Konten auf „privat“ zu stellen. Dem wollte die Pädagogin nicht nachkommen, weil dies einem „Schuldeingeständnis“ gleichgekommen wäre – die vom Dienstgeber zuvor angedrohte Kündigung war die Folge.
Bildungsdirektion: Volksschullehrer müssen Vorbildfunktion erfüllen
Seitens der Bildungsdirektion Oberösterreich verweist man darauf, dass gemäß den einschlägigen Gesetzen eine Pädagogin in ihrem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen hat, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben.
„Orgasmus-Päpstin“ will rechtlich gegen Entlassung vorgehen
Das Problem sei, dass die Frau öffentlich und damit für jeden ersichtlich – also auch für die Volksschüler, die sie unterrichtet hat – ihre Tätigkeit als Sexualberaterin ausgeführt hat, so Klampfer. Der öffentliche Auftritt der Frau sei nicht mit der Vorbildfunktion als VS-Lehrerin vereinbar. Auf die Frage, ob eine Tätigkeit als Sexualberaterin generell ausschließe, dass man auch als Volksschullehrerin arbeiten könne, heißt es seitens der Bildungsdirektion, dass immer der konkrete Fall geprüft werde.
Wie mehrere Medien berichten, will die ehemalige Lehrerin nun rechtlich gegen die Entlassung vorgehen und hat dazu einen Anwalt beauftragt. Die Betroffene selbst war bislang nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
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