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Geflügelpest: Auch herabgestufte Risikogebiete nun aufgehoben

Tips Logo Karin Seyringer, 05.06.2024 11:37

OÖ. Aufgrund der weiterhin sehr geringen Anzahl an festgestellten Infektionen bei Wildvögeln ist davon auszugehen, dass saisonbedingt weiterhin keine hochgradige Gefahr für die Ansteckung von Hausgeflügel mit Geflügelpest (aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) besteht. Daher wurden alle Risikogebiete aufgehoben, teilt das Land OÖ mit.

Symbolfoto - alle Geflügelpest-Risikogebiete in Oberösterreich wurden aufgehoben. (Foto: teamfoto/stock.adobe.com)

Nachdem im April Risikogebiete bereits herabgestuft wurden, wurden diese nun vollständig aufgehoben. Somit bestehen auch keine verpflichtenden Maßnahmen mehr für Geflügelhalter.

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Maßnahmen zur Risikominimierung weiterhin empfohlen

Die Einhaltung grundsätzlicher Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen (wie zum Beispiel Kleidungs- und Schuhwechsel, Händedesinfektion, sichere Lagerung von Futter, keine Tränkung mit Oberflächenwasser, getrennte Haltung von Wasser- und anderem Geflügel) ist generell empfohlen, da diese wesentlich dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Besonders wichtig ist es, den Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu verhindern, da der Erreger das ganze Jahr über in der Wildvogelpopulation vorhanden ist.

Meldung von Verdachtsfällen

Weiterhin ist jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) ist ebenfalls wichtig für die Früherkennung.


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