Vogelgrippe: Ganz Österreich Gebiet mit „erhöhtem Risiko“, in 25 Bezirken Stallpflicht
Ö/OÖ/NÖ. Nachdem seit September mehrere Ausbrüche der Vogelgrippe (Geflügelpest) sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen festgestellt wurden, wird ganz Österreich nun zum „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ erklärt. In 25 Bezirken, auch in Oberösterreich und Niederösterreich, gilt „stark erhöhtes Risiko“. Aktueller Hotspot ist Amstetten. Dies tritt von Donnerstag auf Freitag, 8. November, Mitternacht, in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit.
Nach ersten Fällen treten die Seuchenfälle nun in immer kurzen Abständen auf. Aktueller Hotspot ist der Bezirk Amstetten. Innerhalb einer Woche mussten auf drei Betrieben in Summe 200.000 Tiere gekeult werden – und ein nächste Verdachtsfall wurde bereits gemeldet, heißt es auch aus dem Büro von Oberösterreichs Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP).
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In Oberösterreich wurde am 9. Oktober 2024 der erste große Fall von Vogelgrippe in einem landwirtschaftlichen Betrieb in der Nähe von Mattighofen bestätigt. Betroffen war ein Legehennen-Betrieb mit 150 Tieren.
Erhöhtes Risiko in ganz Österreich
Mit der Einstufung „erhöhtes Risiko“ gelten ab Freitag, 8. November in der Geflügelhaltung strengere Maßnahmen. Bei erhöhtem Risiko muss der Kontakt zwischen den Tieren in Geflügelhaltung und Wildvögeln durch Vorrichtungen wie Netze oder Dächer bestmöglich verhindert werden. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf zudem nur mehr im Stall oder in einem Unterstand erfolgen. Es darf kein Wasser aus Sammelbecken verwendet werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.
Für tot aufgefundene Wasservögel wie Schwäne und Enten sowie Greifvögel besteht eine Meldepflicht. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. der Amtstierarzt müssen informiert werden. Passanten sollen die Tiere nicht berühren und am Fundort belassen.
„Stark erhöhtes Risiko“ in 25 Bezirken
In 25 Bezirken in Oberösterreich, Niederösterreich, der Steiermark, Salzburg, Kärnten und im Burgenland gilt zudem „stark erhöhtes Risiko“.
In Oberösterreich betroffene Bezirke sind
- Braunau am Inn
- Grieskirchen
- Linz-Land
- Perg
- Ried im Innkreis
- Schärding
- Wels-Land
In Niederösterreich betroffen sind
- Waidhofen an der Ybbs (Stadt)
- Amstetten
- Melk
- Scheibbs
Hier gilt für Betriebe mit mehr als 50 Tieren bis auf weiteres Stallpflicht. Betriebe mit weniger als 50 Tieren sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern eine Trennung von Enten und Gänsen sichergestellt und ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt sind.
Rund um betroffene Geflügelbetriebe werden jeweils auch noch Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Dort gilt eine generelle Stallpflicht unabhängig von der Betriebsgröße.
Appell: Maßnahmen einhalten
Oberösterreichs Agrar-Landesrätin appelliert an die Betriebe, penibel auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. „Die strikte Einhaltung von betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen wie dem Tragen einer Schutzkleidung und die gründliche Desinfektion von Schuhen vor dem Betreten des Geflügelstalls, sind effiziente und einfach umzusetzende Maßnahmen um ein Einschleppen der Seuche in den eigenen Betrieb zu verhindern.“ Gerade auch in Hobbyhaltungen (unter 50 Tieren), die von der Stallpflicht ausgenommen sind, sollte auf diese Sicherheitsmaßnahmen geachtet werden.
In der Vergangenheit seien oftmals Klein- und Hobbyhalter von Vogelgrippe betroffen gewesen, da die Tiere infolge des Freilaufs in Kontakt mit Wildvögeln kamen.
Keine Gefahr auf Menschen
Bei Menschen sind in Europa bisher keine Erkrankungen mit der Vogelgrippe nachgewiesen worden. „Für uns Menschen besteht keine Gefahr. Das Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe vom Tier auf den Menschen ist sehr gering. Auch eine Übertragung des Virus durch Lebensmittel ist ausgeschlossen“, so Langer-Weninger.
Mehr Infos unter www.ages.at und www.sozialministerium.at
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