Wo Elternbeiträge bei der Kinderbetreuung derzeit wegfallen dürfen
LINZ/OÖ. Die meisten Kinder werden derzeit nicht in Betreuungseinrichtungen betreut, sondern zuhause. Die Bildungsdirektion OÖ hat am Mittwoch klar festgehalten, wie die Regelungen bezüglich verminderter oder erlassener Elternbeiträge in den Einrichtungen aussehen.
Die Bundesregierung hat bekanntlich dazu aufgerufen, Kinder – wo dies möglich ist – zuhause zu betreuen und nicht in Betreuungseinrichtungen zu geben. Ausnahmen gelten für Kinder, deren Eltern in Bereichen tätig sind, die für das Aufrechterhalten des Systems unerlässlich sind. Zur Einhebung von Beiträgen gibt es für beide Fälle klare Vorgaben.
Betreuungsbedarf ging stark zurück
„Es ist erfreulich zu sehen, dass viele Eltern den Aufruf der Bundesregierung ernst nehmen und ihre Kinder zuhause betreuen. Das hat natürlich zur Folge, dass der Betreuungsbedarf in den Einrichtungen stark zurückgegangen ist“, fasst die LH-Stellvertreterin und die Präsidentin der Bildungsdirektion Christine Haberlander , die derzeitige Situation in den oö. Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zusammen.
Wo keine Betreuung, da keine Elternbeiträge
Es ist die Aufgabe der Rechtsträger und Gemeinden, die Elternbeiträge einzuheben. Es gibt laut Bildungsdirektion klare Vorgaben, wann Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen nicht eingehoben werden dürfen, beziehungsweise wann sie eingehoben werden müssen. Überall dort, wo die Betreuung nicht angeboten werden kann, dürfen die Gemeinden auch keinen Elternbeitrag einheben.
Möglichkeiten der Rückerstattung
Dennoch stehen für Eltern, die in systemkritischen Berufen derzeit unabkömmlich sind, die Kinderbetreuungseinrichtungen offen. Wenn dieses Angebot in Anspruch genommen wird, ist weiterhin der Beitrag einzuheben. „Für Beiträge, die im Rahmen eines automatischen Einzugsverfahrens bereits eingehoben wurden, gehe ich davon aus, dass sich die Rechtsträger geeignete Möglichkeiten der Rückerstattung oder Anrechnung überlegen“, so Haberlander.
Regelmäßiger Kontakt mit den Trägern
Zur Klärung der offenen Fragen stehen die Ansprechpartner in der Bildungsdirektion mit den Trägern in regelmäßigem Kontakt. „Ich bitte aber alle Eltern um etwas Geduld in der Abwicklung, da die Gemeinden mit vielen anderen Fragen und Anliegen derzeit sehr gefordert sind“, so Haberlander.
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