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Die ÖGK plant den Ausbau von Psychotherapie ab 2021

Tips Logo Wurzer Katharina, 16.12.2020 19:41

WIEN/NÖ/OÖ. Das erste Jahr für die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) war turbulent. Nun wurde eine neue Krankenordnung beschlossen, die Entwicklungen durch die Corona-Pandemie wie einer Zunahme der Telemedizin berücksichtigt. So sollen Ärzte zukünftig Videotermine mit einem eigenen Programm durchführen. Auch Psychotherapie auf Krankenschein soll ausgebaut werden.

von links: Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse und Kurt Egger, Vorsitzender der Hauptversammlung der Österreichischen Gesundheitskasse, informieren über die Neuerungen der ÖGK. (Foto: ÖGK)

Die Bewältigung der Corona-Pandemie war und ist für eine so junge Organisation wie die ÖGK eine Herausforderung, sagen ihre Vertreter. „Trotz der größten Gesundheitskrise in der Zweiten Republik ist es gelungen, die Reform der Sozialversicherung weiter umzusetzen. Mit Harmonisierungen, effizienteren Strukturen und großen Zielen starten wir in das neue Jahr. Obwohl wir noch einige Hürden überspringen müssen, bin ich überzeugt, dass wir zum Wohl der Versicherten und der Gesundheitspolitik in Österreich auf dem richtigen Weg sind“, hält Kurt Egger, Vorsitzender der Hauptversammlung der ÖGK fest.

Probebetrieb bei Telemedizin

Vergangene Woche wurde in der Hauptversammlung der ÖGK eine neue Krankenordnung beschlossen. Darüber hinaus sollen noch weitere Schritte im Verwaltungsrat beschlossen werden. Zentrale Punkte betreffen die Ergotherapie, die Psychotherapie, die Orthopädietechnik, Regelungen beim Krankenstand und die Telemedizin. Diese wird bereits seit März forciert, da sich viele Menschen scheuten Arztpraxen aufzusuchen. Nun hat die ÖGK gemeinsam mit der ITSV, dem IT-Service der Sozialversicherung und den Sonderversicherungsträgern ein neues Programm entwickelt. Es heißt visit-e und dient dazu, dass Vertragsärzte Patiententermine per Video online durchführen können. Bis Juni 2021 wird das Programm derzeit österreichweit probeweise eingesetzt. Welche Behandlungsform dafür geeignet ist, entscheiden die Ärzte. Als erfolgsversprechend hat sich diese Möglichkeit bisher bei chronisch Kranken erwiesen. Die Teilnahme an visit-e ist freiwillig und kostenlos.

Mehr Psychotherapie auf Krankenschein

Neu werden auch die Regelungen bei Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sein. In der Ergotherapie ist eine österreichweite Rahmenvereinbarung geplant, ab 1. April 2021 sollen die Einzelverträge in Österreich darauf aufbauen. Die ÖGK hat damit unter anderem das Ziel, die Zahl der Ergotherapeuten mit Kassenvertrag zu erhöhen. Detailliertere Maßnahmen liegen bereits für die Psychotherapie vor. Diese soll in den kommenden drei Jahren auf Krankenschein um ein Drittel erweitert werden. Damit sollen mehr als 20.000 Menschen zusätzlich eine Psychotherapie auf Krankenschein erhalten. Für bestimmte Gruppen wie Kinder oder Menschen mit Traumatisierungen werden zusätzliche Stunden geschaffen. Zur Koordination werden Clearingstellen in allen Bundesländern eingeführt. Diese gibt es bisher in Nieder- und Oberösterreich zur zielsicheren und schnellen Vergabe von Therapieplätzen. Hat ein Patient auf diese Weise einen Psychotherapieplatz erhalten, soll für die ersten 30 Einheiten keine Bewilligung durch die ÖGK mehr notwendig sein.

Neue Regelungen bei Krankenstand

Beschlossen wurden außerdem neue Regelungen bei der Kontrolle von Krankenständen. Die rückwirkende Gesundschreibung ist damit nur noch möglich, wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und ein „genesungswidriges Verhalten“ festzustellen ist. Hat ein Dienstgeber den begründeten Verdacht, dass ein Arbeitnehmer nicht krank ist, kann das bei der ÖGK gemeldet werden. Diese lädt den Versicherten daraufhin zu einem Beratungsgespräch ein. Liegt ein konkreter Missbrauchsverdacht vor, kann die ÖGK auch den Gesundheitszustand überprüfen. Darüber hinaus wurde festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherter im Krankenstand oder ein Reha-Geld-Bezieher ins Ausland reisen darf. Es muss eine positive Wirkung auf den Heilungsverlauf haben und die medizinische Versorgung muss dort gewährleistet sein.

Bereits Anfang des Jahres wurden einige Leistungen der ÖGK österreichweit angeglichen.


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