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OÖ. Der Arbö Oberösterreich erhält derzeit immer wieder Anfragen, ob Autofahren im Krankenstand erlaubt ist. Er hat daher die wichtigsten Regeln zusammengefasst. Während bei einer Covid-19-Infektion nicht mit dem Auto gefahren werden darf, ist die Situation bei anderen Erkrankungen komplizierter.

Wer krank ist, darf nur unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Auto fahren. So muss etwa die Fahrtüchtigkeit gegeben sein, informiert der ARBÖ. (Foto: ARBÖ)

Covid-19-Infizierte dürfen den eigenen Haushalt nicht verlassen und somit auch nicht mit dem Auto fahren, berichtet der ARBÖ Oberösterreich. Anders sieht es bei Erkrankungen wie der Grippe oder einer Erkältung aus. „Für Krankgeschriebene gibt es oftmals Gründe mit dem Auto zu fahren. Aber vor allem Arbeitnehmer im Krankenstand sollten sich genau darüber informieren, was erlaubt ist – nicht nur um Probleme mit dem Arbeitgeber oder der Exekutive zu vermeiden, sondern insbesondere um sich selbst und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden“, sagt Thomas Harruk, ARBÖ Oberösterreich Geschäftsführer. Erlaubt sind alle Fahrten, sofern keine Bettruhe verordnet wurde und Fahrtüchtigkeit gegeben ist. Das ist dann der Fall, wenn sich der Lenker in der körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er das Fahrzeug beherrschen und die Rechtsvorschriften befolgen kann. Fahrtüchtigkeit ist etwa dann nicht gegeben, wenn der Arm zum Lenken eingegipst ist oder sich der Fahrer aufgrund von Fieber nicht konzentrieren kann.

Zu beachten ist hinsichtlich des Arbeitsrechts grundsätzlich auch, dass Genesung Priorität haben muss. Aktivitäten, welche die Genesung erschweren, sind nicht erlaubt.

Vorsicht bei verordneter Bettruhe oder Medikamenteneinnahme

Vorsicht ist vor allem bei verordneter Bettruhe geboten. Hier darf das Auto nur in begründeten Ausnahmefällen gelenkt werden, außerdem muss die Fahrtüchtigkeit gegeben sein. Beispiele für Ausnahmen sind der Weg zum Arzt oder zur Apotheke sowie für dringende Einkäufe wie Lebensmittel.

Wer Medikamente einnimmt, sollte laut ARBOÖ beachten, dass manche auf das zentrale Nervensystem wirken und damit die Verkehrstüchtigkeit reduzieren. Hustenmittel und Magentropfen können Alkohol enthalten. Um sich über mögliche Beeinträchtigungen der Verkehrstüchtigkeit zu informieren, reicht ein Blick auf die Medikamentenpackung oder in die Gebrauchsinformation. Beeinträchtigt ein Medikament die Reaktionsfähigkeit, muss ein entsprechender Warnhinweis angeführt sein.

Tipp: Arzt direkt fragen

Wer trotz Fahruntauglichkeit ein Fahrzeug lenkt, kann von der Polizei an der Weiterfahrt gehindert werden und eine Verwaltungsstrafe bekommen. Bei Tätigkeiten, die der Genesung entgegenwirken, können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. „Das Beste ist es den Arzt direkt zu fragen, was erlaubt ist“, rät Harruk abschließend.


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