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OÖ. Das oö. Rote Kreuz ermöglicht mit ihren Rotkreuz-Märkten günstiges Einkaufen für armutsgefährdete Personen. Mit 1. Jänner 2022 werden die Einkommensgrenzen angepasst.

Ehrenamtliche Mitarbeiter unterstützen in den Rotkreuz-Märkten. (Foto: OÖRK/Stadl-Paura)
Ehrenamtliche Mitarbeiter unterstützen in den Rotkreuz-Märkten. (Foto: OÖRK/Stadl-Paura)

Einsparungen, fehlende Umsätze, Arbeitslosigkeit, Insolvenzen. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verschärfen den Alltag auf vielen Ebenen. Dazu kommen noch die steigenden Preise für Wohnungsmieten, Energie-, Treibstoff- und Heizkosten. Besonders betroffen sind armutsgefährdete Menschen. Finanzielle und auch seelische Sorgen prägen ihr Leben. „Um ihnen zu helfen, starteten wir 2009 mit unseren Rotkreuz-Märkten“, so OÖ. Rotkreuz-Präsident Walter Aichinger. Diese bieten Waren des täglichen Gebrauchs zu stark reduzierten Preisen an.

Berechtigungskarte nötig

Damit Menschen in einem Rotkreuz-Markt einkaufen können, brauchen sie eine Einkaufsberechtigungs-Karte. Sie ist an Einkommensgrenzen gebunden. Diese werden ab 1. Jänner 2022 angepasst: 

  • 1-Personen-Haushalte 1.200 Euro (bisher 1.000 Euro)
  • 2-Personen-Haushalte 1.700 Euro (bisher 1.500 Euro)
  • für jedes Kind 300 Euro (bisher 250 Euro)

Informationen zur Ausstellung der Einkaufsberechtigungskarte sind auf den Gemeindeämtern erhältlich. Das wöchentliche Einkaufslimit ist geregelt und beläuft sich derzeit auf 30 Euro pro Woche.

Eine Übersicht zu allen Rotkreuz-Märkten in Oberösterreich und weitere Infos unter www.roteskreuz.at/oberoesterreich/ich-brauche-hilfe/sozialmarkt


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