Firmenweihnachtsfeier: Tipps für einen entspannten Abend und den Arbeitstag danach
Manche Mitarbeiter können es kaum erwarten, für andere ist sie eine lästige Pflicht: Die Teilnahme an der firmeninternen Weihnachtsfeier. Egal, zu welchem Lager man sich zählt, folgende Tipps und Regeln rund um die Firmenweihnachtsfeier sollte man beachten.
Auch wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet, kann die der Arbeitnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung absagen. In diesem Fall muss jedoch gearbeitet werden, während die Kollegen feiern. Weihnachtsfeiern finden jedoch meistens außerhalb der Arbeitszeit statt, in diesem Fall hat der Arbeitgeber kein Recht, die Freizeit des Arbeitnehmers zu beschneiden und die Teilnahme anzuordnen.
Die Weihnachtsfeier gehört nur dann zur Arbeitszeit, wenn sie während der Arbeitszeit stattfindet. Wird jedoch nach Ende der Arbeitszeit weitergefeiert, entstehen bei der Teilnahme keine Überstunden.
Konsequenzen bei Fehlverhalten
Selbst wenn die Weihnachtsfeier in der Freizeit stattfindet, handelt es sich um eine Veranstaltung mit Nahebeziehung zum Arbeitsverhältnis, daher müssen Beschäftigte bei grobem Fehlverhalten, wie beispielsweise im Falle sexueller Belästigungen oder Beschimpfungen, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Versicherungsschutz auf der Weihnachtsfeier
Bei einem Unfall während einer betrieblichen Weihnachtsfeier ist der Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Voraussetzung ist aber, dass es sich um eine vom Arbeitgeber veranstaltete Feier für alle Beschäftigten handelt. Nach dem offiziellen Ende der Weihnachtsfeier entfällt der Versicherungsschutz. Dies ist meist dann der Fall, wenn ein großer Teil der Kollegen die Weihnachtsfeier verlassen hat. Wenn einige Kollegen den Abend noch weiter gemeinsam fortsetzen, sind sie nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Wenn betrieblich nicht anders vereinbart, müssen Arbeitnehmer am Tag nach der Weihnachtsfeier, wenn es sich um einen normalen Arbeitstag handelt, auch pünktlich zur Arbeit erscheinen. Passiert dies nicht, hat man mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden