Taylor Swift Konzerte in Wien wegen Anschlagsplänen abgesagt: welche Kosten man retour bekommt
OÖ. Aufgrund von Anschlagsplänen wurden alle Konzerte von Taylor Swift in Wien abgesagt. „Swifties“ aus Oberösterreich haben neben den Tickets auch für ein Hotel und die Anreise mit dem Zug bezahlt – die Arbeiterkammer OÖ klärt auf, welche Kosten man retour bekommt.
Am Mittwochabend gab der Veranstalter Barracuda Music die Absage aller Konzerte in Wien bekannt. Hintergrund ist die Festnahme zweier Terrorverdächtiger, die möglicherweise einen Anschlag geplant hatten. „Aufgrund der Bestätigung durch Regierungsbeamte über einen geplanten Terroranschlag im Ernst-Happel-Stadion haben wir keine andere Wahl, als die drei geplanten Shows zur Sicherheit aller abzusagen“, so Barracuda Music auf Instagram.
Hinweis kam vom US-Geheimdienst
Laut US-Medien kam der entscheidende Hinweis vom US-Geheimdienst, der die Informationen an die österreichischen Behörden weitergegeben haben soll. Bei einem Großeinsatz der Polizei in Ternitz, Niederösterreich, wurde ein 19-jähriger österreichischer Staatsbürger festgenommen, wie der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, bei einer Pressekonferenz bekanntgab. Der 19-Jährige soll sich im Internet radikalisiert haben und einen Treueschwur auf den Anführer der Terrororganisation Islamischer Staat geleistet. Eine weitere Festnahme erfolgte dann am Mittwochnachmittag in Wien. Die polizeilichen Ermittlungen sind aktuell noch am Laufen.
Veranstalter hat Rückvergütung der Tickets angekündigt
Von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hieß es, der Verfassungsschutz und die Polizei hätten „alles dazu beigetragen, um sichere Veranstaltungen zu gewährleisten“. Der Veranstalter hätte sich aber für eine Absage entschieden. Der Veranstalter gab auch bekannt, dass alle Tickets automatisch innerhalb der nächsten zehn Werktage rückvergütet würden. Weitere Informationen seien unter oeticket zu finden.
Westbahn und ÖBB bieten Kulanzlösung an (Update 17.30 Uhr)
Die Westbahn hat am Donnerstag angekündigt, für ihre Kunden eine Kulanzlösung anzubieten: wer die Tickets nicht mehr stornieren konnte, bekommt eine Refundierung für An- und Abreisen von Freitag, 9. August bis inklusive Sonntag, 11. August. Fahrgäste können sich dazu per Mail unter meinenachricht@westbahn.at inklusive Ticketnummer an das Team der Westbahn wenden. ÖBB Tickets, bei denen die Stornofrist bereits überschritten ist (inkl. zuggebundener Sparschiene-Tickets), können ausschließlich an den Ticketschaltern in den ÖBB Reisezentren retourniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Tickets noch nicht in Anspruch genommen wurden sowie der Vorweis eines Konzerttickets bzw. einer Buchungsbestätigung.
Das rät die AK Betroffenen
Für Oberösterreicher stellt sich dennoch die Frage nach Ersatz von Hotel- und Anreisekosten. Die Konsumentenschützer der AK raten folgendes:
- Ticket only gebucht: Durch die Absage haben Konsumenten Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Bei einem Kauf über ein Kartenbüro raten die Experten, dieses zu kontaktieren
- Ticket only, Hotel bzw. Anreise extra gebucht: Zusätzlich gebuchte Leistungen, etwa die Übernachtung oder die Anreise, sind von der Absage grundsätzlich nicht betroffen. Die entsprechenden Verträge bestehen weiterhin. Welche Kosten bei einer allfälligen Stornierung des Zimmers anfallen, ergibt sich meist aus den Buchungsunterlagen. Ob die Anreise kostengünstig storniert oder umgebucht werden kann ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen. Im schlimmsten Fall bleiben Konsumenten bei Nichtantritt der Reise nach Wien auf den Kosten sitzen, da das Hotel bzw. die öffentlichen Verkehrsmittel ihre Leistungen dennoch anbieten.
- Anders sieht es bei einem Pauschalarrangement aus: Wenn Konsumenten bei einem Veranstalter ein Gesamtpaket (etwa Ticket plus Anreise oder Ticket plus Hotel) gebucht haben, kann diese Reise kostenlos storniert werden, weil ein wesentlicher Teil des Arrangements, in diesem Fall das Konzert nicht stattfindet. Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter. Die AK rät, unbedingt mit diesem Kontakt aufnehmen und die Reise aus dem genannten Grund schriftlich zu stornieren und die Rückzahlung des kompletten Reisepreises einfordern.
Kommt der Konzert- oder Reiseveranstalter der Rückzahlungsverpflichtung nicht nach, können sich Betroffene an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich wenden.
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