ÖAMTC gibt einen Überblick über die Neuerungen in der Verkehrswirtschaft 2021
OÖ. Mit Beginn 2021 sowie im Laufe des weiteren Jahres kommen auf Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. ÖAMTC-Fachleute geben einen Überblick, was im Bereich der Wirtschaft bekannt oder absehbar ist. So werden etwa die Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die motorbezogene Versicherungssteuer erhöht.
„Die NoVA – die einmalig für Neufahrzeuge fällig ist – wird künftig Jahr für Jahr deutlich teurer“, sagt ÖAMTC- Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober. Bereits mit Jahreswechsel steigt die Steuer für etwa die Hälfte der neuen Autos. In jenen Fällen, in denen es teurer wird, steigt der Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet beispielsweise bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2020. Im Juli 2021 folgt die nächste Erhöhung der NoVA, fortgesetzt wird diese bis 2024. Ganz besonders trifft es größere und damit verbrauchsstärkere Autos, letztlich trifft es aber fast alle Neuwagenkäufe, vom Kleinwagen bis zum Van für die Familie. So zahlt man zum Beispiel für einen Hyundai i10 1.0 Benziner im Jahr 2021 noch keine NoVA, im Jahr 2024 sind aber selbst bei diesem Kleinwagen 104 Euro fällig.
Höherer NoVA-Höchststeuersatz
Ab 1. Juli 2021 fällt auch für kleine Lastkraftwägen wie Kastenwägen die Normverbrauchsabgabe an. Verschärfungen sind ebenfalls bis 2024 geplant. Auch sinkende CO2-Abzugswerte und Malus-Grenzwerte sowie steigende Malus-Beträge und Anhebungen beim Höchststeuersatz sind vorgesehen. Für Motorräder soll ab Juli ebenfalls eine Anhebung des NoVA-Höchststeuersatzes von 20 auf 30 Prozent des Nettopreises kommen. Wichtig zu wissen ist die Übergangsregelung, hält der ÖAMTC fest. Wer vor dem 1. Juni 2021 einen schriftlichen Kaufvertrag für ein Neufahrzeug abschließt, zahlt noch den Wert vor der Erhöhung.
Eine positive Änderung bezüglich NoVA gibt e für Menschen mit Behinderungen. Ab 1. Juli 2021 ist bei Vorliegen einer Befreiung auch das Leasing eines Neufahrzeugs NoVA-befreit möglich. Bislang war das nur beim Kauf der Fall.
Höhere Versicherungssteuer
Ebenfalls teurer wird die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt). Diese fällt für alle Autos, die ab 1. Jänner erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung heute. Zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung kommt es bei effizienteren beziehungsweise leistungsschwächeren Autos. „Wichtig zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung“, hält Grasslober fest. Wie hoch die jährlich zu zahlende Steuer ist, lässt sich auf der Webseite des ÖAMTC berechnen.
Verschärfungen bei der Privatnutzung von Dienstautos
Ein weiterer Aspekt betrifft die private Nutzung von Firmenfahrzeugen. Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, dann müssen in der Regel 2 Prozent anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2021 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 138 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für Fahrzeuge, die davor erstmalig zugelassen wurden, gilt weiterhin der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung.
Der ÖAMTC bietet auf seiner Webseite einen Überblick über die Änderungen im kommenden Jahr.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden