OÖ. Neben dem Lehrlingseinkommen, das von den ausbildenden Unternehmen zu zahlen ist, können Lehrlinge zur Bedeckung ihrer Ausgaben eine Reihe von Unterstützungen und Förderungen auf Bundes- und Landesebene beantragen.
Unter gewissen Umständen (finanzielle Verhältnisse) bietet das Arbeitsmarktservice einen Zuschuss (für die Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) zu Vorstellungsterminen bei weiter entfernten Lehrstellen. Eine Entfernungsbeihilfe für Lehrstellensuchende und Lehrlinge kann beim Arbeitsmarktservice beantragt werden, wenn die Lehrstelle nicht am Hauptwohnsitz des Lehrlings liegt.
Grundsätzlich besteht (bei Erfüllung aller sonstigen Anspruchsvoraussetzungen) außerdem Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder; für volljährige Kinder unter 24 Jahren besteht bei Vorliegen einer Berufsausbildung – beispielsweise der Absolvierung eines anerkannten Lehrverhältnisses – Anspruch auf Familienbeihilfe.
Für die täglichen Fahrten von Lehrlingen zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz ist die Lehrlingsfreifahrt vorgesehen. Steht ein öffentliches Verkehrsmittel dafür nicht zur Verfügung oder ist dessen Benutzung nicht zumutbar, kann eine Fahrtenbeihilfe beantragt werden, sofern der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt. Für behinderte Lehrlinge gilt diese Mindestentfernung nicht, wenn der Lehrling auf ein Verkehrsmittel angewiesen ist.
Kurskostenersatz
Neben verschiedenen Unternehmensförderungen erhalten auch Lehrlinge selbst die Kosten für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung ersetzt. Die Förderungen können bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern beantragt werden.
Wenn Lehrlinge Probleme in der Ausbildung, in der Berufsschule oder privat haben oder auch sonst Herausforderungen meistern wollen, können sie sich in mehreren Bundesländern von professionellen Coaches unterstützen lassen.
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