OÖ. Wer seine Lehrzeit nicht abgeschlossen hat oder Tätigkeiten verrichtet, die dem Berufsbild eines Lehrberufes entsprechen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Lehrabschlussprüfung ablegen und dadurch einen Berufsabschluss erwerben.
Lehrlinge können die Abschlussprüfung machen, wenn sie mindestens die Hälfte der Lehrzeit absolviert haben, ihr Lehrverhältnis aufgelöst wurde und sie keine Möglichkeit haben, die Lehre abzuschließen. Auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können die Prüfung ablegen, wenn sie den Erwerb der für den jeweiligen Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse glaubhaft machen können - in der Regel sind dies einschlägige Tätigkeiten im Ausmaß der Hälfte der Lehrzeit im jeweiligen Beruf.
Prüfung in zwei Teilen
Personen, die das 22. Lebensjahr vollendet haben und für den betreffenden Lehrberuf bereits Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben, können die praktische Prüfung der Lehrabschlussprüfung auch in zwei Teilen ablegen. Im ersten Teil werden die bereits erworbenen Qualifikationen festgestellt. Über die noch fehlenden Qualifikationen ist eine anerkannte Bildungsmaßnahme zur Höherqualifizierung zu absolvieren. Im zweiten Teil der praktischen Prüfung sind dann diese restlichen Qualifikationen nachzuweisen.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden