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Tips Logo Online Redaktion, 02.02.2021 08:00

OÖ. Wer seine Lehrzeit nicht abgeschlossen hat oder Tätigkeiten verrichtet, die dem Berufsbild eines Lehrberufes entsprechen, kann unter best­immt­en Voraussetzungen eine Lehrabschlussprüfung ablegen und da­durch einen Berufsabschluss erwerben.

Nur weil es mit dem Lehrabschluss nicht wie geplant geklappt hat, ist es noch lange nicht zu spät dafür! Foto: Leon T/shutterstock.com

Lehrlinge können die Abschlussprüfung machen, wenn sie mindestens die Hälfte der Lehrzeit absolviert haben, ihr Lehrverhältnis aufgelöst wurde und sie keine Möglichkeit haben, die Lehre abzuschließen. Auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können die Prüfung ablegen, wenn sie den Erwerb der für den jeweiligen Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kennt­nisse glaubhaft machen können - in der Regel sind dies einschlägige Tät­ig­keiten im Ausmaß der Hälfte der Lehrzeit im jeweiligen Beruf.

Prüfung in zwei Teilen

Personen, die das 22. Lebensjahr vollendet haben und für den betreffenden Lehr­be­ruf bereits Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben, können die praktische Prüfung der Lehrabschlussprüfung auch in zwei Teilen ablegen. Im ersten Teil werden die bereits erworbenen Qualifikationen festgestellt. Über die noch fehl­en­den Qualifikationen ist eine anerkannte Bildungsmaßnahme zur Höher­qua­li­fi­zier­ung zu absolvieren. Im zweiten Teil der praktischen Prüfung sind dann diese restlichen Qualifikationen nachzuweisen.


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