Ein Drittel stellt trotz Anspruch keinen Antrag auf Wohnbeihilfe
LINZ/OÖ. Ungefähr ein Drittel der Haushalte in Oberösterreich, die anspruchsberechtigt wären, beantragt die Wohnbeihilfe nicht. Das ist ein Ergebnis der Studie „Non-Take-Up der Wohnbeihilfe in Oberösterreich“ des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung. Laut Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich sollte der Zugang zur Wohnbeihilfe daher verbessert und die Antragstellung vereinfacht werden.
Wohnen sei für viele Menschen immer schwerer leistbar, weil die Mietkosten kontinuierlich steigen, hält AK OÖ Präsident Johann Kalliauer fest. Die Covid-19-Pandemie habe die Situation durch Arbeitslosigkeit und Einkommensverluste, beispielsweise aufgrund von Kurzarbeit, zusätzlich verschärft. An diesem Punkt setzt die Wohnbeihilfe an, die Menschen mit niedrigem Einkommen Wohnen ermöglichen soll. Die Studie „Non-Take-Up der Wohnbeihilfe in Oberösterreich“ von Tamara Premrov und Michael Fuchs habe jedoch „besorgniserregende Ergebnisse“, sagt die AK als Auftragsgeber. So sank die Zahl der Beziehenden und etwa ein Drittel jener Haushalte, die anspruchsberechtigt wären, beantragt die Wohnbeihilfe gar nicht. Darunter sind vor allem Einpersonenhaushalte und Menschen, die außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums zugewandert sind. Im Detail hatten laut Studie 2018 rund 40.000 Haushalte im Bundesland Anspruch auf Wohnbeihilfe. Beantragt wurde sie aber nur von 28.000 Haushalten. Besser sieht die Situation in Linz aus. Hier beantragten im Vorjahr nur 17 Prozent derjenigen, die anspruchsberechtigt wären, keine Wohnbeihilfe.
Woran es liegt, dass Anspruchsberechtigte keinen Antrag auf Wohnbeihilfe stellen? Die häufigsten Hürden seien Informationsdefizite, der Antragsprozess, administrative Kosten wie das Bereitstellen von Dokumenten und Wartezeiten, aber auch Sprachbarrieren sowie soziale und psychologische Kosten wie Stigmatisierungseffekte, sagt Kalliauer. Hinzu kommen rechtliche Hürden, die den Kreis der Anspruchsberechtigten begrenzen wie der verlangte Nachweis von Deutschkenntnissen. Damit sei Unsicherheit bezüglich der Erfolgsaussichten verbunden. 2020 waren vier Prozent der Beziehenden von Wohnbeihilfe Drittstaatsangehörige. Laut der Studie des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung hätten aber mehr Menschen aus dieser Gruppe Anspruch.
Steigende Mieten, weniger Beihilfe
Ein weiterer Aspekt, den die Studie untersuchte, ist die Höhe der Beihilfe. Obwohl die Nettomieten seit 2010 durchschnittlich um fast 30 Prozent gestiegen sind, wird weniger Wohnbeihilfe ausbezahlt. Zahlte das Land Oberösterreich vor elf Jahren noch rund 85 Millionen Euro, waren es im Vorjahr nur mehr 52 Millionen Euro. Gleichzeitig sank die Zahl der Beziehenden der Wohnbeihilfe von etwa 37.000 (2010) auf 24.600 (2020). An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass zwischen 2018 und 2021 Rechtsänderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen hinsichtlich Einkommensgrenzen und Gewichtungsfaktoren vorgenommen wurden.
Diese Änderungen führten dazu, dass einige Haushalte ihren Anspruch verloren haben, während andere tendenziell höhere Beträge bekommen.
AK fordert leicht verständliche Informationen und verbesserten Zugang
Wie die Situation insofern verbessert werden kann, dass mehr Anspruchsberechtigte zu Wohnbeihilfe kommen und diese insgesamt sozial gerechter gestaltet ist? „Die Wohnbeihilfe ist ein gutes Mittel, um das Wohnen für Menschen mit wenig Einkommen leistbarer zu machen. Das Land OÖ sollte diese wichtige Sozialleistung modernisieren und Zugangshürden beseitigen“, fasst Kalliauer zusammen. Damit meint er unter anderem, dass mehr und bedarfsgerechte, leicht verständliche Information im Internet sowie in Form von mehrsprachigen Broschüren bei Gemeinden und Sozialberatungsstellen zur Verfügung stehen sollte. Darüber hinaus sollte die Antragstellung vereinfacht werden, für die derzeit etwa eine Bestätigung der Gemeinde des Wohnsitzes erforderlich ist.
Laut Kalliauer sollte auch die Berechnung modernisiert werden. So dürften Mietende mit Kosten über sieben Euro pro Quadratmeter nicht ausgeschlossen werden. Unterhaltsleistungen und Waisenrenten sollten nicht als anrechenbares Einkommen gewertet werden, um beispielsweise den Zugang für Alleinerziehende zu verbessern. Auf der anderen Seite sollte die Wohnbeihilfe auch nicht herangezogen werden, um Sozialhilfe zu berechnen.
Seit 1. Jänner 2021 gelten als Einkommensobergrenze für den Bezug von Wohnbeihilfe unter anderem 1.232,50 Euro für eine Person (45 Quadratmeter) beziehungsweise 1.908,60 für zwei Personen (60 Quadratmeter). Welche weiteren Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie Anträge gestellt werden können, wird auf der Webseite des Landes Oberösterreich dargestellt. Die Wohnbeihilfe beträgt höchstens 300 Euro pro Monat.
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