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OÖ. Wie berichtet ermöglicht das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz Energiegemeinschaften, womit zukünftig gemeinsam Strom produziert, gespeichert und verbraucht werden kann. Nun gab Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner bekannt, dass das Land Oberösterreich diese mit bis zu 80 Prozent der anrechenbaren Kosten fördert.

Wirtschafts- und Energie- Landesrat Markus Achleitner informiert darüber, dass das Land OÖ erneuerbare Energiegemeinschaften fördert. Das könne unter anderem zu einer verstärkten Nutzung von Photovoltaik führen. (Foto: Land OÖ/Max Mayrhofer)

„Erstmals können Private, Gemeinden, KMUs (Klein- und Mittelbetriebe, Anm.) sowie Landwirtinnen und Landwirte gemeinsam Sonnenstrom erzeugen und verbrauchen. Diese Energiegemeinschaften bringen eine Dezentralisierung der Stromerzeugung und sorgen durch die Nutzung des Stroms im regionalen Umfeld auch für Entlastung der Stromnetze“, hielt Energie- und Wirtschafts- Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) in einer Aussendung zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz fest. Nun untermauert er seine Aussage damit, dass die neuen erneuerbaren Energiegemeinschaften einen zusätzlichen Schub bei der Nutzung von Photovoltaik bringen könnten.

Strom kann verkauft werden

Erneuerbare Energiegemeinschaften hätten den Vorteil, dass erneuerbarer Strom gemeinsam erzeugt, gespeichert und genutzt werden könne. Der Strom lasse sich auch an Nachbarn oder die Gemeinde verkaufen, was derzeit noch nicht möglich ist. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, zudem plant der Bund finanzielle Vorteile für die Energiegemeinschaften.

In Oberösterreich wird ebenfalls ein Förderprogramm angeboten. „Dieses Landes-Förderprogramm umfasst einerseits die finanzielle Unterstützung der Vorbereitung von erneuerbaren Energiegemeinschaften. Zum anderen wird das bewährte Energie-Contracting-Programm durch einen eigenen Förderbonus für die neuen Energiegemeinschaften erweitert“, informiert Achleitner. Das Förderprogramm sieht die finanzielle Unterstützung von detaillierten technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Analysen zur Gründung einer erneuerbaren Energiegemeinschaft vor. Bis zu 80 Prozent der anrechenbaren Kosten werden gefördert, die gesamte Summe beträgt höchstens 10.000 Euro. Wenn das Projekt in einer Energiespar- oder Klimabündnis- Gemeinde umgesetzt wird, erhöht sich der Fördersatz um zehn Prozent. Das Energie-Contracting-Programm soll mit einem neuen Förderbonus für Energiegemeinschaften erweitert werden. Hier soll eine Summe in Höhe von maximal 20 Prozent des Programm-Zuschusses bewilligt werden. Damit kann der maximale Förderbetrag von maximal 75.000 auf 100.000 Euro erhöht werden.

Zeitpunkt der Auszahlung ist von Gesetz abhängig

„Die ‚Vorbereitungs-Förderung‘ für Erneuerbare Energiegemeinschaften hat diese Woche begonnen. Diese Energiegemeinschaften können somit geplant und vorbereitet werden. Ausbezahlt werden die Landesförderungen dann nach dem In-Kraft-Treten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes“, sagt Achleitner. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wird derzeit im Parlament behandelt.

Ansprechpartner für Fragen zu erneuerbaren Energiegemeinschaften und den neuen Förderungen sind die OÖ. Initiative Energiegemeinschaften sowie der OÖ Energiesparverband des Landes OÖ.


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