Geltende Covid-Regelungen bis 18. Mai verlängert
WIEN/OÖ/NÖ. Die in Österreich geltenden Covid-Maßnahmen werden für weitere zwei Wochen verlängert. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute die mittlerweile elfte Novelle der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bleiben bis vorerst 15. Mai.

Die Bestimmungen für die Gastronomie und die Hotellerie sowie für Kultur- und Sportveranstaltungen gelten mit dem Beschluss bis zum 18. Mai. Vorerst noch bis zum 15. Mai aufrecht bleiben die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, sie können jeweils nur für zehn Tage erlassen werden.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein begründete die Verlängerung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mit den weiterhin hohen Infektionszahlen und der Auslastung der Intensivstationen. Seine in der letzten Sitzung geäußerte Hoffnung, dass die Ausgangsregelungen bereits mit 5. Mai beendet werden könnten, habe sich nicht erfüllt. Mückstein sei aber zuversichtlich, dass die für 19. Mai angekündigten Öffnungsschritte kommen werden.
Laut Mückstein sind derzeit österreichweit 25 Prozent der Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt, wobei Wien mit 37 Prozent und das Burgenland mit 33 Prozent an der Spitze stehen. Damit liege man zumindest in einzelnen Bundesländern über der kritischen Systemgrenze. Man sei aber auf dem richtigen Weg. Zudem rechnet der Minister damit, dass sich der Impffortschritt und die nach wie vor geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bis Mitte Mai weiter positiv auswirken werden. Mit Ende dieser Woche werde ein Drittel der Bevölkerung die erste Teilimpfung erhalten haben.
FPÖ und Neos kritisieren Verfassungswidrigkeit
Auf Kritik von FPÖ und NEOS, dass die Ausgangsbeschränkungen nach wie vor verfassungswidrig seien, meint Mückstein, dass die fortgesetzten Ausgangsbeschränkungen ein notwendiges Mittel seien, um den Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zu vermeiden. So könne er auch keine Verfassungswidrigkeit erkennen.
Sowohl die Neos als auch die FPÖ sehen die Ausgangsbeschränkungen weiter verfassungswidrig. Diese dürften nur „ultima ratio“ verhängt werden, so Dagmar Belakowitsch, FPÖ, von einem Zusammenbruch des Gesundheitssystems sei man aber weit entfernt. Gerald Loacker, Neos, hält Ausgangssperren zumindest in jenen Bundesländern für rechtlich unzulässig, in denen Öffnungsschritte gesetzt wurden bzw. in denen die Auslastung der Intensivbetten unter der kritischen Grenze liegt.


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