Corona-Impfung und Beruf: ÖGB und AK geben Antworten auf häufige Fragen
OÖ/BEZIRK LINZ-LAND. Derzeit werden nach und nach Termine für die Corona-Schutzimpfung vergeben. Dabei stellen sich auch aus arbeitsrechtlicher Sicht Fragen - etwa ob es erlaubt ist, während der Arbeitszeit impfen zu gehen. Der ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund, Anm.) Linz-Land und die Arbeiterkammer geben Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was ist, wenn ich während der Arbeitszeit impfen gehe? Zählen mögliche Nebenwirkungen als Krankenstand? Kann mir der Arbeitgeber die Corona-Schutzimpfung eigentlich vorschreiben? ÖGB-Regionalsekretär Linz-Land Sascha Lindenmayr gibt in einer Aussendung Antworten auf wesentliche Fragen zur Corona-Impfung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Weitere Informationen dazu liefert die Arbeiterkammer.
Ist Impfen während der Arbeitszeit möglich? Werde ich freigestellt oder muss ich mir freinehmen?
Lindenmayr: Wenn man sich den Impftermin nicht frei aussuchen kann, sondern ein Termin zugeteilt wird, der innerhalb der Arbeitszeit liegt, ist die Impfung eine Dienstverhinderung (das heißt, man bekommt seinen Lohn beziehungsweise sein Gehalt für diese Zeit weiterbezahlt) wie etwa auch ein Arztbesuch. Dasselbe gilt auch für die Wegzeit hin und zurück. Diese Regelung gilt auch, wenn man in Kurzarbeit ist.
Was ist, wenn man sich den Termin selbst aussuchen kann?
Lindenmayr: Dann hat man die Möglichkeit, einen Termin auch außerhalb der Arbeitszeit zu legen und hätte somit keinen Dienstverhinderungsgrund. Wenn es sonst keine Termine außerhalb der Dienstzeit gibt beziehungsweise diese zu einer deutlichen Verzögerung des Impfschutzes führen würden, dann gilt dasselbe wie oben.
Wie lange vorher muss ich dem Arbeitgeber Bescheid geben?
Lindenmayr: Sobald man den Termin kennt, sollte man seinem Arbeitgeber Bescheid sagen.
„Der Arbeitgeber kann einen nicht zur Impfung zwingen“
Kann der Arbeitgeber zur Impfung zwingen?
Lindenmayr: Nein, der Arbeitgeber kann einen nicht dazu zwingen. Die Arbeiterkammer OÖ weist auf ihrer Webseite jedoch darauf hin, dass Arbeitnehmer in einzelnen Bereichen wie im Gesundheitsbereich versetzt werden können, wenn sie sich nicht impfen lassen.
Kann der Arbeitgeber nach der Impfung dazu zwingen, wieder ins Büro zu kommen und kein Homeoffice mehr erlauben?
Lindenmayr: Das ist eine Frage, zu der es verschiedene Erfahrungswerte aus der Praxis gibt. Rechtlich betrachtet ist Homeoffice immer Vereinbarungssache. Daher kommt es auf die Vereinbarung an, ob der Arbeitgeber auch ohne besonderen Grund davon zurücktreten kann. Für Personen, die sich auf Grund eines Attestes, welches die Zugehörigkeit zur Risikogruppe bescheinigt, im Homeoffice sind, gilt diese Möglichkeit jedenfalls noch bis 31. Mai 2021, auch wenn bereits Impfschutz vorliegt.
Wenn ich Impfreaktionen bekomme, kann man dann in den Krankenstand gehen?
Lindenmayr: Ja, natürlich kann man sich krankschreiben lassen, sollten Impfreaktionen auftreten.
„Sollte der Arbeitgeber eine freiwillige Impfung wünschen, sind die Kosten zu übernehmen“
Werden die Kosten der Impfung vom Betrieb übernommen?
Arbeiterkammer: Sollte der Arbeitgeber eine freiwillige Impfung wünschen und die Beschäftigten zustimmen, müssen die Kosten vom Unternehmen getragen werden.
Kann man gekündigt werden, wenn man sich nicht impfen lässt?
Lindenmayr: Kündigungen brauchen rechtlich keinen Grund. Man kann grundsätzlich immer gekündigt werden. Einen Entlassungsgrund wird eine Verweigerung der Impfung aber nicht darstellen.
Muss ich bei einer Bewerbung angeben, ob ich geimpft bin?
Arbeiterkammer:Wird im Bewerbungsgespräch nach dem Gesundheitszustand oder Impfstatus gefragt, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung für Bewerber, dazu Angaben zu machen. Eine Pflicht kann aber bestehen, wenn von einer Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Personen auszugehen ist, gegenüber denen das Unternehmen zum Schutz verpflichtet ist, beispielsweise Patienten in einem Krankenhaus. Verweigern Bewerber in so einem Fall die Auskunft, hat der Arbeitgeber das Recht, die Bewerbung nicht zu berücksichtigen.
Für weitere Fragen und Beratungen rund um Covid-19 und Job stehen die Webseite jobundcorona.at beziehungsweise Experten im ÖGB Regionalsekretariat Linz-Land zur Verfügung: telefonisch unter 07229/65040 oder per E-Mail.
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02.07.2021 11:11
Nach impfen
Wenn Mann impfen wird und kranken Stand gehen , wegen Mann Frau könnte auch kranken Stand gehen , damit sie ihren Mann aufpasst