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OÖ. Das Land OÖ fördert im Rahmen des Klimawandelanpassungs-Programms (GeKap) Gemeinden bei Aktivitäten, die die negativen Auswirkungen des Klimawandels abmildern. Die Landes-Förderung wird verlängert.

 (Foto: G-Stock Studio/Shutterstock.com)
(Foto: G-Stock Studio/Shutterstock.com)

Daten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) zeigen, dass in Österreich die Durchschnittstemperatur seit Beginn der Industrialisierung um rund zwei Grad gestiegen ist. Das spüren auch die Gemeinden in OÖ, es gibt immer mehr Hitzetage und kühle Plätze werden immer wertvoller.

Erstes Bundesland mit solcher Förderung

Aus diesem Grund wird die Landes-Förderung des Klimawandelanpassungs-Programm (GeKap) für Gemeinden verlängert. Gefördert werden viele Aktivitäten, die negative Auswirkungen des Klimawandels auf unterschiedliche Sektoren abmildern. Oberösterreich ist das erste Bundesland, dass Investitionen im Bereich Klimawandel-Anpassung fördert. Ziel ist es, mögliche Schäden von vornherein zu vermeiden und Chancen bestmöglich zu nutzen. Besonderes Augenmerk wird dabei vom Land OÖ auf den Hitzeschutz gelegt.

„Es freut mich sehr, dass wir diese  wichtige Förderung verlängern können“, so Klima-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne). „Im Kampf gegen die Klimakrise braucht es alle Ebenen, vor allem die Gemeinden sind wichtige Partner. Mir ist besonders wichtig, das Engagement der oberösterreichischen Gemeinden im Bereich Klimaschutz aktiv zu unterstützen. Mit dem Klimawandelanpassungs-Programm wird jenen Gemeinden geholfen, die die Folgen des Klimawandels schon spüren und etwas gegen die Auswirkungen tun möchten.“

Mögliche geförderte Maßnahmen

Möglichkeiten für eine Förderung gibt es im Bereich in und um Gemeindegebäude, etwa bei zusätzlicher Pflanzung mit heimischen Bäumen zur Beschattung, bienenfreundliche Dachbegrünung, Verschattungsmaßnahmen oder Bauteilaktivierungen.

Auch Maßnahmen auf immer heißer werdende Freiflächen werden gefördert, wie die Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern oder die Möblierung von hitzegeschützten Bereichen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Nicht förderfähig sind hingegen Maßnahmen zur aktiven Lüftung, Klimatisierung oder Kühlung.

Förderung durch Zuschuss

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von mindestens 70 Prozent der förderungsfähigen klimarelevanten Netto-Investitionskosten. Die Zuschläge sind summierbar, wobei die Gesamtförderung mit maximal 20.000 Euro begrenzt ist.

Alle Infos unter www.land-oberoesterreich.gv.at/236810


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