Bis zu den Landtags-, Gemeinderats-, und Bürgermeisterwahlen am 26. September erklären die Tips-Redakteurinnen Marlis Schlatte und Katharina Wurzer jede Woche einen Begriff aus dem politischen Fachjargon. Nach dem Landtag folgt nun der Begriff des Mandats.
Das Wort wurde aus dem Lateinischen übernommen und bedeutet „Auftrag“. Abgeordnete, auch Mandatare genannt, bekommen von den Wählern den Auftrag sie zu vertreten. Von einem freien Mandat spricht man, wenn der Abgeordnete keine bestimmten Aufgaben inne hat. Das Gegenteil bezeichnet das imperative Mandat, das den Mandatar an gewisse Aufträge bindet. Abgeordnete in Österreich können bei Beschlüssen immer frei entscheiden, sind also freie Mandatare.
Mandatsverteilung
Der oberösterreichische Landtag setzt sich aus 21 Mandaten der ÖVP, 18 Mandaten der FPÖ, 11 Mandaten der SPÖ und sechs Mandaten der Grünen zusammen. Je Wahlkreis gibt es eine bestimmte Anzahl an Mandaten zu vergeben, die von der Bevölkerungsanzahl in diesem Wahlkreis abhängig ist. In Oberösterreich sieht dies folgendermaßen aus:
- Linz und Umgebung: 12 Mandate
- Innviertel: 9 Mandate
- Hausruckviertel: 14 Mandate
- Traunviertel: 10 Mandate
- Mühlviertel: 11 Mandate
Die Verteilung gilt solange, bis eine neue Volkszählung stattfindet. Der Wiener Landtag setzt sich vergleichsweise aus 100 Mandaten zusammen, der Salzburger Landtag aus 36 Mandaten.
Immunität für Mandatare
Ein Grundmandat ist die Voraussetzung dafür, in den Landtag einzuziehen. Um ein Grundmandat zu erhalten, muss eine Partei in einem Wahlkreis eine gewisse Anzahl an Stimmen erhalten, die Sperrzahl. Diese ergibt sich aus der Gesamtzahl der gültigen Stimmen geteilt durch die Mandatsanzahl im jeweiligen Wahlkreis. Mandatare verfügen über eine parlamentarische Immunität, was bedeutet, dass sie strafrechtlich nicht verfolgt werden können. Diese Immunität kann jedoch in bestimmten Fällen nach Beratung durch das Immunitätskollegium vom Landtag aufgehoben werden.
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