OÖ. Ein letztes Mal vor den Landtags-, Gemeinderats-, und Bürgermeisterwahlen am 26. September erklären die Tips-Redakteurinnen Marlis Schlatte, Katharina Wurzer und Magdalena Hronek einen Begriff aus dem politischen Fachjargon. Last but not least erklären wir in dieser Woche den Bundesrat.
Der Bundesrat wird auch „Länderkammer“ genannt, da es seine Hauptaufgabe ist, die Interessen der Bundesländer in der Gesetzgebung zu vertreten. Nachdem der Nationalrat ein Gesetz beschlossen hat, wird im Bundesrat darüber abgestimmt. Der Bundesrat kann Gesetze jedoch nur aufschieben, nicht gänzlich ablehnen, seine Macht ist also geringer als die des Nationalrats. Dieses aufschiebende Veto wurde zum Beispiel im Frühjahr bei im Nationalrat beschlossenen Corona-Maßnahmen genutzt.
Abgeordnete
Der Bundesrat hat 61 Mitglieder, die von den Landtagen der Bundesländer entsandt werden. Oberösterreich hat 10 Mandate, die nach der Landtagswahl am 26. September dem Wahlergebnis entsprechend neu vergeben werden. Aktuell sind vier oberösterreichische Abgeordnete von der ÖVP, drei von der FPÖ, zwei von der SPÖ und eine von den Grünen. Die Bundesrat-Abgeordneten stimmen in der Regel nicht nach Ländern, sondern nach Parteizugehörigkeit ab, dementsprechend ist auch die Sitzordnung nach Fraktionen, nicht nach Ländern angeordnet.
Sitzungen
Für gewöhnlich tagt der Bundesrat in einem eigenen Sitzungssaal im Parlament in Wien. Da das Parlamentsgebäude aktuell saniert wird, sind die Sitzungen - wie auch jene des Nationalrats - in die Wiener Hofburg verlegt worden. Der Vorsitz des Bundesrats wechselt zweimal im Jahr von Bundesland zu Bundesland in alphabetischer Reihenfolge. Am 1. Juli hat Tirol den Vorsitz von der Steiermark übernommen.
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