Corona-Kurzarbeit bis Ende März verlängert
Ö/OÖ. Die Corona-Kurzarbeit wird verlängert, bis Ende März 2022. Ursprünglich wäre sie mit Jahresende ausgelaufen. Auch wird einen Bonus für Langzeit-Kurzarbeitende geben, wurde vom Bund am Freitag angekündigt. Oberösterreichs Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) zeigt sich erfreut.

Neben der Verlängerung der Kurzarbeit werden die Rahmenbedingungen erleichtert: Unternehmen haben künftig drei Wochen Zeit, die Corona-Kurzarbeit rückwirkend zu beantragen und bekommen trotzdem die Unterstützung in voller Höhe.
Saisonstarthilfe für Tourismus
Mit einer Saisonstarthilfe werde dem Tourismus geholfen, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Saisonbetriebe bekommen für Neuanstellungen 65 Prozent des Bruttogehalts, also inklusive aller Lohnnebenkosten, vom AMS refundiert, die Arbeitnehmer bekommen den vollen Lohn. Die Saisonstarthilfe diene zur Fachkräftesicherung und gilt für alle Personen, die zwischen 3. November und 12. Dezember angestellt werden.
Bonus für „Langzeit-Kurzarbeitende“
Eine extra Unterstützung bekommen jene, die schon lange in Kurzarbeit sind - ein Bonus von 500 Euro netto soll ausbezahlt werden. Voraussetzung unter anderem: im November 2021 in Kurzarbeit und seit März 2020 insgesamt zehn Monate oder länger in Kurzarbeit.
Achleitner: Wesentliche Erleichterung
„Der bundesweite Lockdown hat große Bereiche der Wirtschaft – nach der wirtschaftlichen Aufholjagd im Sommer – hart getroffen. Daher haben wir uns bereits seit der Verkündung dieser harten, aber notwendigen Maßnahme auf allen Ebenen für unbürokratische Unterstützung für besonders betroffene Betriebe und die Sicherung von Fachkräften eingesetzt. Mit der Bekanntgabe der Erleichterungen bei der Beantragung der Corona-Kurzarbeit und der besonderen Unterstützung der Saison-Gastronomie werden wesentliche Forderungen Oberösterreichs nun umgesetzt. Darüber hinaus ist die Prämie von 500 Euro für jene, die bereits besonders lange in Kurzarbeit sind, eine wichtige Unterstützung“, kommentiert Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner die Bekanntgabe.
Der Entfall der Prüfung und Bestätigung beim Steuerberater und die Möglichkeit, die Kurzarbeit rückwirkend beantragen zu können, sei eine wesentliche Erleichterung für die heimischen Unternehmen.
“Auch für den besonders betroffenen Bereich der Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie wurde mit der Saisonstarthilfe eine wichtige Lösung gefunden“, ist Achleitner überzeugt.


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