Sicher und gut beraten, als Praktikumsbetrieb in der Landwirtschaft
OÖ. Teil der Ausbildung an den oö. Landwirtschaftsschulen sind auch insgesamt 16 Wochen Pflichtpraktika, die an Praktikumsbetrieben absolviert werden. Dafür, dass die Praktikumsbetriebe gut gerüstet sind und Rechtssicherheit besteht, sorgt die Land- und Forstwirtschaftsinspektion des Landes OÖ.
In Oberösterreich absolvieren aktuell 3.216 Jugendliche an den landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen in Oberösterreich ihre Ausbildung. Für den Abschluss als landwirtschaftlicher Facharbeiter sind 16 Wochen Praxis nötig: acht Wochen nach dem zweiten Schuljahr und vier Wochen vor und zum Ende des dritten Schuljahres.
Absolviert werden diese Praktika bei Praktikumsbetrieben. „Die Praxis ist wesentliches Thema in der Ausbildung der jungen Hofnachfolger. Wir sind sehr froh und dankbar, dass es Praxisbetriebe gibt. Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion ist hier wesentlicher Partner, der Praxisbetrieben rechtliche zur Seite steht“, unterstreicht Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger.
„Keine lästigen Kontrollen“
Die Inspektion ist für Beratung und Kontrollen der Betriebe zuständig. Referatsleiter ist Stephan Wöckinger. Er betont, dass die Inspektionen keine lästigen Kontrollen seien, sondern es darum gehe, Gefahrenpotential für die Praktikanten und betriebseigenen Personen aufzuzeigen. „Ziel ist es, die Betriebe beratend zu begleiten und zu unterstützen.“
Jährlich werden in OÖ etwa 150 Betriebe geprüft, drei Mitarbeiter sind dafür unterwegs. Der aktuelle Pool umfasst dabei rund 1.000 Praktikumsbetriebe, die allerdings nicht jedes Jahr Praktikanten beschäftigen.
Bei neuen Praktikumsbetrieben wird bereits im Vorfeld auf alle Sicherheitsbestimmungen geschaut. Auch bei bereits gemeldeten Betrieben wird regelmäßig kontrolliert, „jeder Betrieb mindestens einmal in vier Jahren, um die guten Sicherheitsstandards zu garantiert“, so Wöckinger. Dabei wird auch mit Musterdokumenten als Richtschnur gearbeitet, „durch die regelmäßigen Kontrollen haben die Betriebe ständig ein gültiges Dokument, das belegt, dass man sich mit der Sicherheit auseinandersetzt.“
„Bewusster Rundgang hilft“
Grundlage für die Sicherheitsüberprüfung sind die Bestimmungen des neuen Landarbeitsgesetzes, vieles, was dabei geprüft wird, ist auch für den Erhalt der SVS-Sicherheitsplakette („Der sichere Bauernhof“) zu erfüllen – die Vorgaben seien daher eine gute Richtlinie. „Aber auch ein bewusster Rundgang offenbart potenzielle Gefahrenquellen“, rät Wöckinger. Tipps des Experten: „Achten Sie darauf, ob alle Geländer stabil sind, Leitern entsprechend gesichert sind, Bodenöffnungen abgedeckt sind, Gelenkwellen mit den notwendigen Schutzvorkehrungen ausgestattet sind und ob entsprechendes Erste-Hilfe-Material am Betrieb vorhanden ist.“
Für Wöckinger kar: „Am Schluss sollen sich die Betriebe sicher und so gut beraten fühlen, sodass sie erstmals oder auch weiterhin als Praxisbetriebe zur Verfügung stehen.“
Netter Nebeneffekt, so Wöckinger: „Wir hören sehr oft von den Praxisbetrieben, dass die Praktikanten ihr neuestes Wissen mitnehmen auf den Hof uns so gegenseitiges Lernen zwischen Praktikanten und Betrieben stattfindet.“
Info-Veranstaltungen an Schulen
An den 15 landwirtschaftlichen Fachschulen werden zudem Info-Veranstaltungen zu möglichen Gefahrenquellen und arbeitsrechtlichen Pflichten eines Praktikumsbetriebs durchgeführt, zu denen auch die Eltern der Schüler eingeladen seien.
Zwar ist es oberstes Ziel, dass es gar nicht dazu kommt, sollte sich dennoch ein Arbeitsunfall ereignen, seien die Praktikumsbetriebe durch die regelmäßigen Kontrollen abgesichert. „Der Betrieb muss eine Verantwortung übernehmen, darf nicht grob fahrlässig agieren, aber wenn alles ordentlich gemacht wird, hat der Betrieb Rechtssicherheit.“
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