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Hundehaltegesetz-Novelle einstimmig beschlossen

Tips Logo Karin Seyringer, 23.06.2022 17:47

OÖ/LINZ. Im Landtagsausschuss am Donnerstag wurde die Hundehaltegesetz-Novelle einstimmig beschlossen. Die Änderung betrifft Meldepflichten bei der Hundehaftpflichtversicherung, Gemeinden können sich über den Versicherungsschutz erkundigen.

 (Foto: Javier brosch/stock.adobe.com)
(Foto: Javier brosch/stock.adobe.com)

„Unser Antrag wurde angenommen und damit sichergestellt, dass Gemeinden und Versicherungen ab September ein großer bürokratischer Aufwand erspart bleibt“, freut sich Tierschutzlandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ).

Änderung bekannt geben, Gemeinde kann nachfragen

Die ursprüngliche Regelung im Hundehaltegesetz hätte bedeutet, dass Versicherungsunternehmen jeder Änderung bei Versicherungen, die eine Hundehaftpflicht beinhalten, an die Gemeinde melden hätte müssen - auch wenn im entsprechenden Haushalt gar kein Hund gehalten wird. Nun müssen die Hundehalter künftig Änderungen bei der Hundehaftpflichtversicherung an die Gemeinde bekannt geben.

Zusätzlich erhalten die Gemeinden das Recht, bei der angegebenen Versicherung für den Hund nachzufragen, ob die Versicherung noch aufrecht ist.

Ab September gilt die neue Regelung.

„Regelung mit Hausverstand“

„Mit dem heutigen Beschluss ist gewährleistet, dass ein höchstmöglicher Schutz gegeben ist. Durch die gute Zusammenarbeit aller Parteien konnte eine Regelung mit Hausverstand erzielt werden“, so Gerstorfer. „Im Sinn des Opferschutzes muss jede auch noch so kleine Versicherungslücke ausgeschlossen werden. Daher braucht es eine Regelung, die so viel Schutz wie möglich bietet und so wenig Bürokratie wie nötig verursacht“, so auch OÖVP-Klubobmann Dörfel. „Die Frage der Überprüfbarkeit des Versicherungsschutzes ist ein kleines, aber wesentliches Detail.“

„Wir sind überzeugt, dass wir eine Regelung gefunden haben, die sicherstellt, dass die Gemeinden die nötigen Informationen über den Versicherungsschutz erhalten“, zeigt sich auch Fraktionssprecher Landtagsabgeordneter Josef Naderer (ÖVP) erfreut. Er finde es „klug, wenn praktische Erfahrungswerte immer wieder in die Gesetzgebung eingearbeitet werden“.

 

 


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