AK fordert Verbesserungen bei der Abwicklung der Energiegutscheine (Update: 18. Juli)
OÖ/LINZ. Der 150-Euro-Energiegutschein der Bundesregierung soll angesichts der dramatischen Teuerung rasche Entlastung bringen. Derzeit häufen sich jedoch Beschwerden bei der AK über die Abwicklung. Mehr als 100 Personen haben sich in den letzten Tagen an den Konsumentenschutz der AK Oberösterreich gewandt, weil sie entweder gar keinen Gutschein erhalten haben oder massive Probleme beim Einlösen haben. Update: Das Finanzministerium baut die Hotline aus.
Die Mindestpensionistin Maria S. hat mit Hilfe ihrer Tochter den Antrag auf den Energiebonus online am 12. Juni gestellt. Da bis zum 28. Juni keine Rückmeldung dazu erfolgte, nutzte die Tochter die Möglichkeit, den Status des Antrags online abzufragen. Dort stand aber, der Antrag sei abgelehnt. Nach zahlreichen vergeblichen Anrufen bekam sie bei der Hotline des Finanzministeriums jemanden ans Telefon. Dort konnte man ihr auch nicht sagen, wo das Problem liege, und riet ihr, einen neuen Antrag zu stellen. Mittlerweile scheint beim Status des Antrages wieder „Eingereicht“ auf. Eine Erklärung dafür bekam Frau S. bis heute nicht.
Hotline überlastet
Die alleinerziehende Mutter Sabine L. hat sich per Mail an die Experten der AK Oberösterreich gewandt. Sie wohnt in einem Mehrparteien-Haushalt und hat noch keinen Gutschein erhalten, obwohl die Gutscheine in dieses Gebiet – laut Online-Informationen – ab der ersten Mai-Woche versandt worden sind. Anfang Juni rief sie die Hotline des Finanzministeriums an, wo ihr mitgeteilt wurde, sie solle sich Mitte Juni wieder melden. Mitte Juni rief sie wieder an und wurde auf Anfang Juli verwiesen. Seither kann sie die Hotline nicht mehr erreichen.
Dass die Hotline hoffnungslos überlastet ist, schildern den AK-Konsumentenschützern viele Betroffene. Auch die FAQ oder der Chatbot Mona sind keine Hilfe, denn sie verweisen bei der Frage „Ich habe noch keinen Gutschein erhalten, was kann ich tun?“ wieder auf die Hotline.
AKOÖ fordert professionelle Abwicklung
„Wir fordern das Finanzministerium dringend auf, endlich für eine professionelle Abwicklung dieses Energiegutscheins zu sorgen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Stellungnahme des Finanzministeriums
Das Finanzministerium informiert in einer Stellungnahme dazu:
„Aktuell wurden bereits rund 1,7 Mio. Gutscheine eingelöst. Das entspricht in Summe einem Entlastungsvolumen von 255 Mio. Euro. Der Großteil, rund 1,2 Mio. Gutscheine, wurde online eingelöst.Alleine in Oberösterreich wurden bereits 461.000 Gutscheine positiv für die Jahresabrechnung verarbeitet – das entspricht einer Entlastung von 70 Mio. Euro bisher“, und rät Betroffenen:
„Die mehr als 4 Mio. Gutscheine wurden bis Ende Mai versendet. Falls der Gutschein nicht angekommen sein sollte, können die Bürgerinnen und Bürger bis 31. August 2022 diesen telefonisch unter 050 233 798 anfordern.
Von den Energieversorgern wurden bereits rund 461.000 Gutscheine bei der Jahresabrechnung gutgeschrieben. Das entspricht einer Summe von 70 Mio. Euro, die bereits an Energiekosten eingespart wurden. Der Gutschein über einen Betrag von 150 Euro kann von antragsberechtigten Personen sowohl online als auch postalisch unter Ausfüllung des entsprechenden Formulars eingelöst werden. Die 150 Euro werden bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch abgezogen.
In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass der Gutschein neu eingereicht werden muss. zB:
- Umzug (aktuelle Adresse anders als bei Gutschein-Einreichung)
- Eingabe falscher Informationen (falsche Zählpunktnummer, falscher Energieanbieter, etc.)
- Fehlende Bestätigung der Datenschutz-Bestimmungen
Wer den Gutschein falsch ausgefüllt hat, kann den Gutschein mit den richtigen Informationen online über www.energiekostenausgleich.gv.at erneut einreichen. Aktuell wird der Mitarbeiterstand im Call-Center wöchentlich erhöht. Da seit dieser Woche Gutscheine nachbestellt werden können, ist der Andrang auf die Hotline etwas höher. Zusätzlich gibt es ab nächster Woche die Möglichkeit, auf www.energiekostenausgleich.gv.at einen Gutschein nachzubestellen.“
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