OÖ. Das Land OÖ fördert mit dem Eltern-Kind-Zuschuss die Kindergesundheit. Für die Inanspruchnahme von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, empfohlene Impfungen und zahnärztliche Untersuchungen für Kinder gibt es den Zuschuss. Dieser wird 2023 von 375 Euro auf 405 Euro erhöht.
„Mit dem Eltern-Kind-Zuschuss fördern wir als einziges Bundesland in Österreich schon seit vielen Jahren drei Säulen der Prävention, die für die Gesundheit unserer Kinder besonders wichtig sind: Impfungen, die Mutter- bzw. künftigen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und zahnärztliche Untersuchungen“, erklärt LH-Stellvertreterin, Gesundheits-Landesrätin Christine Haberlander. „In der aktuellen Situation wollen wir Eltern noch besser dabei unterstützen, ihren Kindern die optimale Vorsorge zu bieten. Darum wird der Eltern-Kind-Zuschuss 2023 von 375 auf 405 Euro erhöht.“
Erhöhung um 7,8 Prozent
Der Eltern-Kind-Zuschuss (bisher Mutter-Kind-Zuschuss) wird in Oberösterreich bei Nachweis der im gelben Mutter-Kind-Pass bzw. ab 2024 digitalen Eltern-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen inklusive Augenuntersuchungen, der empfohlenen Impfungen sowie von zwei zahnärztlichen Untersuchungen in drei Raten ausbezahlt. Bisher waren dies 125 Euro pro Rate. Wie alle Sozial- und Unterstützungsleistungen des Landes Oberösterreich wird der Eltern-Kind-Zuschuss 2023 entsprechend der aktuellen Teuerungsrate um 7,8 Prozent erhöht. Familien erhalten damit künftig 135 Euro pro Rate.
Empfohlene Impfungen für Kleinkinder kostenlos
Die Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des Mutter- bzw. künftigen Eltern-Kind-Passes für Säuglinge und Kleinkinder werden in Österreich bekanntlich allen Kindern kostenlos angeboten.
In Oberösterreich erhalten Erziehungsberechtigte die in Österreich empfohlenen Impfungen für ihre Kleinkinder mit dem oö. Impfgutscheinheft kostenlos. Diese Impfgutscheine können bei den niedergelassenen Ärzten bzw. in den oö. Apotheken eingelöst werden. „Impfungen zählen zu den wichtigsten und wirksamsten Präventionsmaßnahmen, die der Medizin derzeit zur Verfügung stehen. Wenn möglichst viele Menschen geimpft sind, also die Durchimpfungsrate hoch ist, schützt das nicht nur die Geimpften selbst vor unnötigen Risiken oder schweren Folgeschäden einer Erkrankung, sondern auch all jene, die nicht geimpft wurden oder nicht geimpft werden können“, so Haberlander.
Auch Zahngesundheit wird berücksichtigt
Seit 2019 wird im Bonus-System des Mutter- bzw. Eltern-Kind-Zuschusses auch die Zahngesundheit mit berücksichtigt: Für die Auszahlung der zweiten Rate ist die Bestätigung einer zahnärztlichen Kontrolluntersuchung über ein kariesfreies bzw. von Kariesschäden saniertes Gebiss im letzten Kindergartenjahr bzw. im sechsten Lebensjahr erforderlich, für die dritte Rate eine zahnärztliche Bestätigung über ein kariesfreies bzw. von Kariesschäden saniertes Gebiss im neunten Lebensjahr.
„Die Zahngesundheit ist ein wichtiges Thema mit Auswirkungen auf die gesamte Gesundheit. Darum haben wir sie in unser Bonus-System ebenfalls mit einbezogen. Damit wollen wir den Wert gesunder Zähne und regelmäßiger Zahnarztbesuche für unsere Kinder aufzeigen. Die beiden für den Eltern-Kind-Zuschuss erforderlichen zahnärztlichen Untersuchungen sind selbstverständlich ebenfalls kostenlos“, so Haberlander.
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