Vogelgrippe in Privathaltung im Bezirk Braunau
OÖ/BEZIRK BRAUNAU. Bei einer privaten Geflügelhaltung im Bezirk Braunau nahe der Landesgrenze zu Salzburg wurde die hochpathogene Form der Geflügelinfluenza (H5N1) bestätigt, teilt das Land OÖ mit. Seit Dienstag gilt wie berichtet die Stallpflicht für Geflügelbetriebe und Hobbyhaltungen mit mehr als 50 Tieren, in Gebieten mit „stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“.
Der betroffene Betrieb hält drei Gänse, elf Enten und 20 Hühner. Zudem werden auch Pfaue, Esel, Ponys und Schafe am Hof gehalten. Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits verendet. Für das noch vorhandenen Geflügel wird von der Bezirkshauptmannschaft die schmerzfreie Tötung angeordnet.
Keine Gefahr für Menschen
„Die Geflügelpest stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen“, betont Landesveterinärdirektor Thomas Hain.
Schutz- und Überwachungszone eingerichtet
Rund um die betroffene Haltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und eine Überwachungszone (siehe Abbildung) eingerichtet, um ein mögliches Vorkommen der Vogelgrippe auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine mögliche Übertragung zu verhindern. Innerhalb der Schutzzone (Drei-Kilometer-Radius) werden alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert.
In der Schutz- und Überwachungszone gelten für die Tierhalter von Geflügel folgende Auflagen:
- Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
- Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
- Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B.: in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Stallpflicht grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt.
- Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb gebracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.
Symptome beim Geflügel
Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) denken:
- Massenerkrankung
- Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
- Atemnot
- Grünlich wässriger Durchfall
- Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
- Anschwellung im Kopfbereich
- Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
- Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
- Mattigkeit
- Fieber
Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.
Zudem gilt eine Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss dem Amtstierarzt gemeldet werden.
Erster Fall in Wien
Ende Dezember wurde bei einem Schwan in Wien die Geflügelpest festgestellt, es folgten der Nachweis bei tot aufgefundenen Wasservögeln in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich.
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