
OÖ. Mobilitätslandesrat Günther Steinkellner (FPÖ) fordert Nachschärfungen im Gesetz und strukturelle Verbesserungen, damit ausländische Raser mit derselben Konsequenz wie Österreicher Strafe zahlen müssen.
Seit 2015 ist in Österreich das sogenannte CBE (Cross Border Enforcement) System aktiv. Dieses System erleichtert den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen. Wird ein Verkehrsdelikt durch einen ausländischen Lenker begangen, können über das CBE System, die Zulassungsdaten des Fahrzeugs und somit eine Haltererhebung abgefragt werden. In weiterer Folge wird eine Anonymverfügung übermittelt. In Oberösterreich verwaltet die BH Rohrbach die CBE Abfragen.
Eine Million Geschwindigkeitsübertretungen in OÖ
Mehr als eine Million Geschwindigkeitsübertretungen werden in Oberösterreich jährlich registriert. Knapp 307.000 Lenker aus dem Ausland waren zu schnell unterwegs. Rund 24 Prozent der Anzeigen sind davon aus Nicht-CBE Ländern wie Bosnien-Herzegowina. Deshalb sind hier keine weiteren Verfolgungen möglich. Aus den Vorjahren gab es besonders bei den Ländern Deutschland, Rumänien und Ungarn die meisten Delikte im Bereich der Schnellfahrten.
„Empfinde ich als ungerecht“
„Vor dem Radar sind alle gleich. Wer zu schnell unterwegs ist, der wird geblitzt. Während bei der einheimischen Bevölkerung das Eintreiben der Strafen einem strengen Kodex unterliegt, ist der Handlungsspielraum für ausländische Raser bei weitem größer. Das empfinde ich als ungerecht“, so OÖ Landesrat für Mobilität und Infrastruktur Günther Steinkellner.
Er erneuert daher seine Forderungen diesbezüglich:
- Schaffung eines zentralen, bundesweit abrufbaren Verwaltungsstrafregisters
Behörden ist nicht ersichtlich, welche bereits rechtskräftigen Bestrafungen in Österreich erfolgten. So können zum Beispiel die oberösterreichischen Behörden einen Verkehrs-Rowdy aus Salzburg, der dort bereits wegen Raser-Delikten vorbestraft ist, nur als Ersttäter identifizieren. In solchen Fällen würde der Tatbestands- bzw. Strafkatalog einen höheren Strafrahmen vorsehen. Ein zentrales, bundesweit vernetztes Verwaltungsregister sei laut Steinkellner ein wichtiger Baustein für eine effizientere Strafverfolgung, auch in Bezug auf ausländische Raser.
- Effiziente Verwaltungsstrafverfahren
Im europäischen Raum gibt es in Bezug auf die Verfolgung von zu schnellem Fahren einige Unterschiede. Während in Österreich das Nummernschild für die Verwaltungsstrafe ausreicht, wird in Deutschland eine Fahrererkennung gefordert. Zumeist werden in Österreich und damit auch im Land Oberösterreich die Kennzeichen geblitzt. Steinkellner fordert daher klare und effiziente Regeln für derartige Fälle, die den Fahrzeughalter in die Pflicht nehmen. „Durch ein Anonymverfahren wäre eine schnelle und effiziente Abwicklung von Verwaltungsstrafen bei ausländischen Temposündern möglich, ohne dabei die Rechte der Betroffenen zu beeinträchtigen. Der Halter ist als Eigentümer des Fahrzeugs in der Verantwortung für etwaige Schnellfahrdelikte“, unterstreicht er. Erforderlich wäre dafür eine entsprechende Anpassung im Verwaltungsstrafgesetz (VStG).
- Eintreibung der Strafen
Wenn ein Lenker mit zahlreichen Vergehen, die darüber hinaus nicht bezahlt wurden, auf heimischem Verkehrswegen erwischt wird, kann sich Steinkellner harte Maßnahmen vorstellen: „Die Einbehaltung des Fahrzeugs als Pfand wäre ein wirksames und vorstellbares Mittel. So würde man mit derselben Konsequenz auch ausländische Raser zur Kasse bitten“, so Steinkellner.