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Oberösterreichischer Seniorenbund muss rund 2 Millionen Euro an Covid-Hilfen zurückzahlen (Update 17. Februar)

Tips Logo Anna Fessler, 17.02.2023 15:57

OÖ. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt hat entschieden, dass Vereine des „Österreichischen Seniorenbundes“ als Teil einer politischen Partei der ÖVP zuzurechnen sind. Auf Grundlage dessen hat nun das Vizekanzleramt von Werner Kogler (Grüne) entschieden, dass die Seniorenbund-Vereine erhaltene Covid-Hilfen zurückzahlen müssen. Update: Die Seniorenbund-Gruppen zahlen die erhaltenen Mittel unter Vorbehalt zurück, wurde am Freitag vom Bundesvorstand entschieden.

Der OÖ Seniorenbund muss rund 2 Millionen Euro an Covid-Hilfen aus dem NPO-Fonds zurückbezahlen. (Foto: Marius Faust/stock.adobe.com)

Die rückgeforderte Summe liegt laut dem Ministerium bei insgesamt 2,46 Millionen Euro. Dabei entfallen 1,12 Millionen Euro auf die Landesorganisationen Oberösterreich, Kärnten, Tirol, Vorarlberg und Wien sowie 1,34 Millionen Euro auf Bezirks- und Ortsgruppen des oberösterreichischen „Seniorenbund“-Vereines. Der Oberösterreichische Seniorenbund muss somit rund 2 Millionen Euro binnen vier Wochen zurückzahlen. Für den Fall, dass die betroffenen Vereine die Rückzahlung verweigern, werden Vorbereitungen für eine gerichtliche Klärung getroffen.

Parlamentarische Anfrage brachte Fall ins Rollen

Der Oberösterreichische Seniorenbund hatte das Geld aus dem Corona-Fördertopf für Non-Profit-Organisationen erhalten. Politische Parteien sowie Teilorganisationen waren von der Förderung explizit ausgeschlossen. Nicht aber Organisationen, die als einer Partei „nahestehend“ (im Sinne des Parteiengesetzes) gewertet werden. Nach einer Anfrage der Neos im Mai 2022 äußerte der Bund erstmals Bedenken an der Auszahlung, daraufhin entbrannte eine hitzige Debatte.

Seniorenbund nimmt Stellung

Der Seniorenbund OÖ prüfe nun die Aufforderungen, zudem werde mit allen Betroffenen innerhalb der Organisation eine gemeinsame Vorgehensweise koordiniert, so die Organisation in einer ersten Stellungnahme. Weiters heißt es in dem Statement: „Es muss festgehalten werden, dass der Seniorenbund auf ausdrückliche Empfehlung des Sozialministeriums an den Seniorenrat beim NPO-Fonds um Unterstützung angesucht hat. Es ist bemerkenswert, dass nun das Ministerium seine Meinung völlig geändert hat und sich jetzt auf eine noch nicht rechtskräftige Rechtsansicht des UPTS beruft, die erst vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden muss.“

Immerhin befinde man sich in einem laufenden Rechtsverfahren, nachdem die Volkspartei gegen die Entscheidung des UPTS beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt hat.

UPDATE (17. Februar): Seniorenbund-Gruppen zahlen „unter Vorbehalt“ zurück

Der Bundesvorstand des Österreichischen Seniorenbundes hat am Freitag zur Entscheidung getagt. Diese sei aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar.

„Für den Bundesvorstand ist sehr wichtig, dass in der Erklärung des Vizekanzlers eindeutig festgehalten wurde, dass der Seniorenbund ein gemeinnütziger Verein ist, formal antragsberechtigt war und somit der Seniorenbund sich die Covid Entschädigungen nicht erschlichen hat, sondern guten Glaubens darum angesucht hat. Dies auch deswegen, weil das Sozialministerium mit Schreiben vom Juli 2020 die Seniorenvereine zur Antragstellung sogar aufgefordert hat“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Entscheidung sei auch deswegen so unverständlich, „weil rund 700 Einzelanträge des Seniorenbundes von der Bewilligungsstelle des Ministeriums (AWS) positiv entschieden wurden. Wir gehen davon aus, dass sie auch entsprechend geprüft wurden. Allein in Oberösterreich sind 28 Antragssteller vom AWS sogar einer vertiefenden Prüfung unterzogen worden. Außerdem ist für den Bundesvorstand des Seniorenbundes die Ungleichbehandlung von Organisationen im Umfeld von Parteien unverständlich (z.B. Kinderfreunde, Pensionistenverband, etc.). Diesbezüglich verlangen wir eine verfassungsrechtliche Prüfung“, wird gefordert.

Der Bundesvorstand des Seniorenbundes wolle aber eine Lösung und schlage daher vor: „Die Seniorenbund-Gruppen zahlen unter Vorbehalt die erhaltenen Mittel zurück. Wenn am Ende des Rechtsweges die UPTS-Entscheidung aufgehoben wird, wird der Seniorenbund die vorbehaltlich zurückgezahlten Mittel zurückfordern. Er verlangt diesbezüglich die Garantie, dass sie auch tatsächlich zurückerstattet werden.“

Erneut unterstreicht der Seniorenbund, „dass er in der gesamten Angelegenheit in gutem Glauben gehandelt hat, kein Cent an die Partei überwiesen wurde, sondern alle Mittel, die ja als Ersatz für entgangene Einnahmen während der Corona-Krise gewährt wurden, für die Senioren- und Sozialarbeit verwendet wurden.“

Neos kritisiert Vorgehensweise, SPÖ fordert Entschuldigung von Stelzer

In einer Stellungnahme zur Entscheidung meinte Neos-Landessprecher Felix Eypeltauer: „Es ist bedauerlich, dass selbst nach klarer Kritik des Rechnungshofes, des UPTS und diverser Experten keine Korrektur des Fehlers des Seniorenbundes der OÖVP erfolgt ist. Solche Verhaltensweisen sind es, die das Vertrauen in die Politik beschädigen.“ Das Geld hätte der Seniorenbund OÖ laut Eypeltauer „spätestens zurückzahlen müssen, als es andere Teilorganisationen gemacht haben.“ 

SPÖ Landesgeschäftsführer Florian Koppler ist erleichtert über die Entscheidung, wie er sagt. Die Vorgänge seien jedoch „ein Schaden für die gesamte Politik“, weswegen sich Koppler eine Entschuldigung von Landeshauptmann Thomas Stelzer erwartet.

Alle Förderungen des NPO-Fonds ab 1.500 Euro jährlich sind öffentlich einsehbar.

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