
Ö/OÖ. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) bestätigt in einem am Montag veröffentlichten Bescheid eine Feststellung aus 2018: Der Seniorenbund ist als Teilorganisation der ÖVP zu betrachten. Anlassfall waren nicht die Covid-Hilfsgelder - im Fall vom OÖ Seniorenbund knapp zwei Millionen Euro, Auswirkungen könnte der Entscheid dennoch haben. Bei der ÖVP Oberösterreich sieht man derzeit angesichts des Entscheides keine geänderte Situation.
Der UPTS-Entscheid war nicht zur Debatte der Covid-Hilfen aus dem NPO-Fonds Nonprofitorganisations-Fonds (NPO), sondern im Zuge einer Überprüfung des ÖVP-Rechenschaftsberichts 2019 getroffen worden. Weil die ÖVP die Einnahmen und Ausgaben des Seniorenbundes dort nicht angeführt hatte, hat sich der Rechnungshof an den UPTS gewandt. Dieser hat eine schon 2018 gefasste Ansicht bestätigt, dass der Seniorenbund als Teil der ÖVP zu werte sei und im Rechenschaftsbericht aufscheinen müsse.
Die Bundes-ÖVP hat Berufung angekündigt.
NPO-Fonds: Prüfung läuft noch
Der Entscheid könnte weitreichende Auswirkungen haben. Denn auch im Wirbel um die Covid-Hilfen aus dem NPO-Fonds geht es um die Frage, ob die Seniorenorganisation als Teil der Partei oder als unabhängiger Verein anzusehen ist.
Aktuell läuft eine Prüfung im Ressort von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) zur möglichen Rückforderung von Covid-Hilfen an fünf Landesverbände des Seniorenbundes. Beim OÖ Seniorenbund haben sich die Hilfen auf knapp zwei Millionen Euro belaufen.
OÖVP sieht aktuell keine geänderte Situation
In einer ersten Stellungnahme gegenüber Tips teilt OÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger mit: „Die Bundespartei hat angekündigt, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Bescheid zu berufen. Damit ist der Ausgang des Verfahrens weiterhin offen und die Rechtsfrage noch nicht geklärt. Für uns hat sich an der Situation daher nichts geändert.“
So auch Landeshauptmann Thomas Stelzer am Rande einer Pressekonferenz am Dienstag: Der Entscheid betreffe eine Maßnahme aus vergangenen Jahren und nicht die oberösterreichische – „wenn sie endgültig rechtlich entschieden wird, dann wird sie Auswirkungen für OÖ haben. Aber es ist zu dieser Entscheidung von der Bundespartei Berufung eingelegt worden und daher ist die Klärung der Rechtslage nach wie vor abzuwarten“, so Stelzer.
Seniorenbund: „Rechtslage noch völlig offen“
Österreichs Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec verweist darauf, dass der UPTS selbst feststellt habe, dass die grundsätzliche Rechtsfrage der Reichweite des Begriffs „politische Partei“ in seiner bisherigen Spruchpraxis nicht eindeutig beantwortet war. „Die ÖVP-Bundespartei hat deswegen entschieden, zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen, um diese Rechtslage zu klären. Daher ist diese Rechtsfrage noch völlig offen.“ Sie betont ebenso, dass die Entscheidung des UPTS nicht rechtskräftig ist und sich ausschließlich auf das Jahr 2019 bezieht. „Der UPTS schreibt selbst, dass er die rechtliche Selbstständigkeit beider Organisationen anerkennt. Wir warten daher auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.“ Diese Ansicht teilt man beim OÖ Seniorenbund.
NEOS und SPÖ fordern erneut Rückzahlung
SPÖ OÖ und NEOS OÖ fordern erneut die Rückzahlung der Covid-Hilfen. Eine NEOS-Anfrage im Nationalrat hatte die Debatte im letzten Jahr ins Rollen gebracht. NEOS Landessprecher Felix Eypeltauer: „Es ist bedauerlich, dass selbst nach klarer Kritik des Rechnungshofes, des UPTS und diverser Experten noch keine Korrektur des Fehlers des Seniorenbundes der OÖVP erfolgt“, fordert er die freiwillige Rückzahlung der Hilfsgelder. Das sei die Chance, „dass Politik auch mit der ÖVP irgendwann zu einem ehrlicheren, besseren Ort werden kann.“ Landeshauptmann Stelzer müsse den Seniorenbund zur Rückzahlung bewegen.
SPÖ OÖ-Landesgeschäftsführer Florian Koppler: „Der OÖ-Seniorenbund hat zu Unrecht Corona-Hilfen aus dem Nonprofitorganisationsfonds beantragt“ fordert er die Rückzahlung. „Die Argumentation der Stelzer-ÖVP, wonach der OÖ-Seniorenbund zweifach bestünde - einmal als Teil der ÖVP und einmal als unabhängiger Verein - bricht damit als ‚Schutzbehauptung‘ in sich zusammen.“ Vizekanzler Kogler sei gefordert, die raschen Rückzahlungen unrechtmäßiger Corona-Hilfsgelder sicherzustellen.