
Ö/OÖ. Mit 1. September muss in der Gemeinschaftsverpflegung – also in Großküchen wie in Krankenhäusern, Kantinen oder in Schulen - gekennzeichnet werden, woher Fleisch, Milch und Eier kommen. Die entsprechende Verordnung wurde kundgemacht und tritt mit Anfang September in Kraft. Oberösterreichs Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) sieht einen Teilerfolg.
Österreichweit werden laut Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) täglich 2,2 Millionen Speisen in Großküchen ausgegeben. „Nach langen Verhandlungen ist nun die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtend vorgeschrieben. Künftig wird dort die Herkunft am Speiseplan oder gut sichtbar auf einem Plakat bzw. Monitor zu sehen sein. Das schafft mehr Transparenz und macht die Leistungen unserer Bauern sichtbarer. Das ist ein erster, wirksamer Hebel.“ Der Weg habe aber erst begonnen.
Für Konsumenten werde damit ermöglicht, dass diese bewusst entscheiden können, „wir tragen dem Wunsch nach regionalen österreichischen Produkten Rechnung“, so auch Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).
Für Manfred Ronge, Geschäftsführer der GV Austria (Dachverband der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger) ist klar: „Die Gemeinschaftsverpfleger nehmen jetzt eine Vorbildfunktion ein.“
Fleisch, Milch und Eier
Künftig muss also bei Fleisch (Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Ziegen oder Wild), Milch und Milchprodukten wie Butter, Topfen, Sauerrahm, Joghurt, Schlagobers und Käse sowie bei Eiern und Eiprodukten wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei die Herkunft angegeben werden.
Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde.
Betroffen sind alle Großküchen und Kantinen, unabhängig ob öffentlich oder privat.
Langer-Weninger sieht „Teilerfolg“
Für Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger braucht es weitere Schritte: „Im Kampf um mehr Regionalität auf den Tellern, gibt es nun einen ersten Teilerfolg. Diese bringt Transparenz für die Konsumenten, sichert die Versorgungssicherheit und erhöht die Wertschöpfung für unsere Bauern.“ Aber: „Wir sind noch nicht am Ziel, sondern erst am Anfang. Wir werden weiter für eine umfassende Herkunftskennzeichnung eintreten.“
Landwirtschaftskammer OÖ: Forderung endlich umgesetzt
Erfreut zeigt sich auch die Landwirtschaftskammer OÖ, eine langjährige Forderung sei endlich umgesetzt. „Mit der Umsetzung der Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung, wo täglich 2,2 Millionen Mahlzeiten ausgegeben werden, wird ein erster Schritt gesetzt, der die Marktposition der heimischen Bauern wesentlich stärken wird. Ziel der Verordnung ist es nicht, den Einkauf österreichischer Lebensmittel vorzuschreiben, sondern den Konsumenten eine bewusste Auswahl zu ermöglichen“, so Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger.