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Ö/OÖ. Von „Beibehaltung Sommerzeit“ bis „Nehammer muss weg“: Mit Montag ist der Eintragungszeitraum für gleich sieben Volksbegehren gestartet. Bis 24. April 2023 kann online sowie in jeder beliebigen Gemeinde unterschrieben werden.

Symbolfoto (Foto: Volker Weihbold)
Symbolfoto (Foto: Volker Weihbold)

Der Eintragungszeitraum für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

  • ECHTE Demokratie – Volksbegehren
  • Beibehaltung Sommerzeit
  • GIS Gebühren NEIN
  • BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
  • Unabhängige JUSTIZ sichern
  • Lieferkettengesetz Volksbegehren
  • NEHAMMER MUSS WEG

ist gestartet. Details zum Inhalt der einzelnen Begehren sind unter www.bmi.gv.at/volksbegehren zu finden. Für diese Volksbegehren wurden in der Einleitungsphase jeweils mehr als 8.401 Unterstützungserklärungen gesammelt. Unterstützungserklärungen, die in dieser Phase geleistet wurden, werden angerechnet. Eine nochmalige Unterschrift ist daher nicht mehr möglich.

Wer die genannten Volksbegehren bislang nicht unterstützt hat, kann für diese bis 24. April unterschreiben – entweder online mit Handy-Signatur/ID-Austria oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale. Insgesamt sind rund 6,4 Millionen Österreicher berechtigt, die Volksbegehren zu unterstützen.

Die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren werden am 24. April nach Ende des Eintragungszeitraumes um 20.15 Uhr unter www.bmi.gv.at/volksbegehren bekannt gegeben.


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