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Kika/Leiner: Insolvenz könnte auch für Steuerzahler teuer werden

Tips Logo Anna Fessler, 13.06.2023 09:57

Ö/OÖ. Wie berichtet hat das Unternehmen Kika/Leiner heute am Landesgericht St. Pölten einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung gestellt, mit der Verfahrenseröffnung wird im Laufe des Tages gerechnet. Die Insolvenz könnte für die österreichischen Steuerzahler eine teure Angelegenheit werden.

Kika/Leiner-Insolvenz: Laut Gläubigerschutzverband AKV werden die letzten zwei Wirtschaftsjahre des Unternehmens "eingehend zu prüfen sein". (Foto: Fotokerschi/Werner Kerschbaummayr)

Bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung wird das Unternehmen entschuldet weitergeführt, ein externer Verwalter leitet die Geschäfte während des Verfahrens. Den Gläubigern muss eine Quote von mindestens 20 Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Jahren angeboten werden. Bei dem Fall handelt es sich aufgrund der vorläufigen Passiva von rund 132 Millionen Euro um die bislang größte Unternehmensinsolvenz im Jahr 2023, gemessen an der Zahl der betroffenen Mitarbeiter (rund 3.300) um die größte Insolvenz der letzten 10 Jahre in Österreich.

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) geht davon aus, dass die Abstimmung über den Sanierungsplan Ende September 2023 stattfinden soll.

Steuerstundungen und Covid-Hilfen

Kika/Leiner wurden während der Covid-Pandemie Steuern gestundet, genaue Zahlen gibt das Finanzministerium nicht bekannt. Der Standard schätzt den Betrag staatlicher Mittel auf rund 100 Mio. Euro. Wird der Sanierungsplan angenommen, müsste die öffentliche Hand 80 Prozent abschreiben. Zudem erhielt die Möbelkette laut Transparenzportal über 5,7 Mio. Euro an Covid-Hilfen. Das Finanzministerium hat bereits die Finanzprokuratur, Anwaltskanzlei der Republik, eingeschaltet.

Gläubigerschutzverband: „letzten zwei Wirtschaftsjahre werden zu überprüfen sein“

Laut AKV werden im Zuge des Insolvenzverfahrens „jedenfalls die letzten zwei Wirtschaftsjahre des schuldnerischen Unternehmens unter der Führung der Signa Gruppe noch eingehend zu überprüfen sein.“ Auf Basis der Unterlagen, die der AKV vorliegen, seien die Umsätze beider Möbelhandelsketten auch während der COVID-19 Pandemie weiterhin gut gewesen. Aufgrund der veröffentlichten Bilanzen des Jahres 2021 sei zu hinterfragen, ob nicht bereits damals oder spätestens im Jahr 2022 ein Insolvenzverfahren hätte beantragt werden müssen.

Zudem müsse der Insolvenzverwalter prüfen, „ob möglicherweise eine Insolvenzantragspflichtverletzung vorliegt und daher etwaige Haftungsansprüche gegenüber der vorherigen Geschäftsführung geltend gemacht werden können oder müssen.“ Auch die Verwendung der Covid-Hilfen sowie „die gänzlichen Zahlungsflüsse zwischen der Schuldnerin und der Signa-Gruppe“ werden laut AKV zu überprüfen sein.


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