OÖ. Gerade im Sommer gibt es auf Oberösterreichs Straßen zahlreiche Baustellen, bei den Fahrplänen Öffentlicher Verkehrsmitteln gibt es oft Sommerfahrpläne. Für Pendler könnte das möglicherweise bedeuten, dass sich vorübergehend Pendlerpauschale und Pendlereuro ändern. Der ÖAAB rät, mit dem Pendlerrechner die Ansprüche zu überprüfen.
Hat sich der eigene Fahrplan zur Arbeitsstätte geändert oder gab es eine Änderung beim Arbeitsbeginn und Arbeitsende bzw. bei den monatlichen Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte?
Dann kann dies auch zu einer Änderung des Pendlerpauschales und Pendlereuros führen. Denn gerade größere baustellenbedingte Sperren bzw. Umwege oder entfallene Öffi-Verbindungen werden vom Pendlerrechner automatisch erfasst.
Abfragen und dokumentieren
Dies muss aber von den Pendlern unbedingt auch zum gegebenen Zeitpunkt abgefragt und dokumentiert werden. Eine rückwirkende Abfrage, um verkehrsbedingte Einschränkungen noch im Nachhinein beim Pendlerrechner aufzuzeigen, besteht nicht. Möglich ist aber, dass Pendler vorübergehend in eine höhere Pauschal-Stufe fallen oder statt des kleinen das große Pauschale beziehen könnten.
So zum Beispiel verlängert sich seit dem Frühjahr der Arbeitsweg durch die Sperre der B3 nach Linz mit den damit verbundenen Umwegen bis zu elf Kilometer.
Über Arbeitnehmerveranlagung
Dieser Steuervorteil kann aber nur im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, in dem der Jahresbetrag des Pendlerpauschales mit den geänderten Monatswerten ergänzt bzw. ermittelt wird. Mit dem Pendlerrechner kann unter www.bmf.gv.at/pendlerrechner der Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro überprüft bzw. berechnet werden.
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