OÖ. Die Arbeiterkammer OÖ unterstützt Familien mit einem neuen, einmaligen Betreuungsbonus in Höhe von 150 Euro für die Kinderbetreuung. Beantragt werden kann, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied der AK Oberösterreich ist und eine kostenpflichtige Kinderbetreuung in der Krabbelstube, im Kindergarten oder bei Tageseltern in Anspruch genommen wird.
Der AK-Betreuungsbonus in Höhe von einmalig 150 Euro kann beantragt werden, wenn mindestens ein Elternteil AK OÖ-Mitglied ist und eine kostenpflichtige Kinderbetreuung in der Krabbelstube, im Kindergarten oder bei Tageseltern in Anspruch genommen wird. Ein Nachweis über die Kosten, eine österreichische Familienbeihilfebestätigung und eine Besuchsbestätigung der Betreuungseinrichtung sind für die Antragsstellung notwendig.
Online beantragen
Der Antrag kann online unter ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus gestellt werden. Dort sind alle Bedingungen und Infos zu finden. Antragsstellungen sind ab sofort bis 30. Juni 2024 für in diesem Zeitraum angefallene Betreuungskosten möglich. Bei Fragen stehen AK-Mitarbeiter unter betreuungsbonus@akooe.at oder Tel. 050 6906-1615 zur Verfügung.
Stangl fordert Abschaffung der Nachmittagsgebühren
„Mit dem AK-Betreuungsbonus wollen wir ein Zeichen setzen und die Familien rasch entlasten. Nur mit einem Rechtsanspruch auf kostenlose, ganzjährige und ganztägige Kinderbetreuung können wir es schaffen, dass Frauen eine echte Wahlfreiheit haben, alle Kinder die gleichen Bildungschancen bekommen und die Familien nicht zusätzlich belastet werden“, so AK-Präsident Andreas Stangl. Er fordert eine kostenlose Kinderbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr, eine umgehende Abschaffung der Nachmittagsgebühren im Kindergarten und einen massiven Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.
Mobilitäts-Bonus für Lehrlinge
Auch unterstützt die Arbeiterkammer Oberösterreich Lehrlinge zusätzlich mit einem Mobilitätsbonus in Höhe von 100 Euro. Mehr dazu hier.
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