Ö/OÖ/NÖ. Die Pensionen werden kommendes Jahr um 9,7 Prozent erhöht. Das hat die Bundesregierung am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Die Erhöhung entspricht dem gesetzlichen Anpassungsfaktor. Bei Spitzenpensionen gibt es eine Deckelung.
Bei Spitzenpensionen gibt es einen Pauschalbetrag. Pensionsbezüge ab 5.850 Euro bekommen einen Fixbetrag von monatlich 568 Euro, wie Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger am Mittwoch erklärten.
Dem Wunsch der Seniorenvertretungen, mit einer Schutzklausel einen drohenden Wertverlust für den kommenden Pensionsjahrgang zu verhindern, wird nachgekommen. Es werden die Nachteile der hohen Inflation für jene ausgeglichen, die 2024 regulär ihre Alterspension antreten sowie für Personen, die bereits 2023 in Korridorpension gehen könnten, aber erst 2024 davon Gebrauch machen. Damit wird sichergestellt, dass sich längeres Arbeiten finanziell lohnt.
5,3 Millionen Euro „gerecht und verkraftbar“
Laut Rauch belaufen sich die Kosten für das Paket auf 5,3 Milliarden Euro, für ihn und Wöginger „gerecht und budgetär verkraftbar“.
Mit dem Plus von 9,7 Prozent steigt auch die Ausgleichszulage, Mindestpensionisten kommen damit auf 1.217 Euro monatlich (zum Vergleich: 1.110 Euro im Jahr 2023).
Die Erhöhung entspricht dem gesetzlichen Anpassungsfaktor. Er wird auf Basis der Inflation von August 2022 bis Juli 2023 berechnet - der Zeitraum, als die Inflation am höchsten war.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden