Gegen Lebensmittelverschwendung: Ab Oktober Meldepflicht für Supermärkte

Karin Seyringer Tips Redaktion Karin Seyringer, 01.10.2023 09:49 Uhr

Ö/OÖ. Ab Oktober greift die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes. Damit gilt ab 1. Oktober auch eine Meldepflicht für den Lebensmitteleinzelhandel: Künftig muss dem Konsumentenschutzministerium vierteljährlich gemeldet werden, wie viele Lebensmittel weggeworfen und wie viele gespendet wurden.

Die Meldepflicht gilt für große Lebensmittelhändler und Supermarktketten ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern oder fünf Verkaufsstellen. In Österreich wird von 900 Unternehmen ausgegangen, die von der neuen Regelung betroffen sind. Kleinmärkte und Lebensmittelproduzenten, die durch Direktabsatz Lebensmittel vertreiben, wie etwa Landwirten, sind von der Regelung nicht erfasst.

Die Meldungen sollen vierteljährlich erfolgen, erstmals für das vierte Kalenderquartal 2023 bis zum 10. Februar 2024.

Tag gegen Lebensmittelverschwendung

Obwohl weltweit 830 Millionen Menschen hungern müssen, wird etwa ein Drittel der produzierten Lebensmittel verschwendet. Um auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen, haben die Vereinten Nationen den 29. September zum Tag gegen Lebensmittelverschwendung erklärt.

In Österreich werden pro Haushalt jährlich bis zu 800 Euro einfach in den Müll geworfen, jährlich fast eine Million Tonnen Lebensmittel landen im Müll. Die Hälfte davon wird in den privaten Haushalten weggeworfen. Dazu kommt Lebensmittelverschwendung in Gasthäusern und Kantinen, im Handel oder schon bei der Produktion.

Meldepflicht schafft Transparenz 

Oberösterreichs Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP): „Die Negativfolgen der Lebensmittelverschwendung beschränken sich nicht nur auf unseren Geldbeutel, sondern belasten auch unser Klima. Tatsächlich gehen etwa zehn Prozent der globalen Treibhausgasemissionen auf das Konto von verschwendeten Lebensmitteln. Die Meldepflicht für den Lebensmitteleinzelhandel schafft endlich Transparenz. Es ist von großer Bedeutung, dass wertvolle und einwandfreie Lebensmittel nicht einfach weggeworfen und auf Mülldeponien verbrannt werden“, appelliert sie, die Meldepflicht als Anreiz zu sehen, sparsam mit Ressourcen umzugehen.

„Meilenstein“

Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne): „Mit der Einführung der Meldepflicht weggeworfener Lebensmittel im Einzelhandel ist ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen Lebensmittelmüllberge nun in Kraft. Vergeudete Lebensmittel sind nicht nur ein finanzieller Schaden, sondern es werden auch unnötig Ressourcen verschwendet. Die weltweite Lebensmittelverschwendung ist auf dem dritten Platz der größten Treibhausgas-Verursacher.“

Freiwillige Vereinbarung „Lebensmittel sind kostbar“ 

Dank der Initiative „Lebensmittel sind kostbar“, einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Supermärkten und dem Klimaschutzministerium, werden Lebensmittel bereits gegenwärtig an soziale Organisationen wie die Tafeln weitergegeben und somit rund 20.000 Tonnen Lebensmittel vor der Tonne gerettet. Trotzdem gehen Schätzungen von 70.834 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen im Handel aus.

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Kommentare

  1. Felix G.
    Felix G.28.09.2023 07:24 Uhr

    Lebensmittelverschwendung - Bin 40jahre Fleischhauer und war über 30 Jahre im Verkauf als Abteilungsleiter tätig. Bei meinem letzten arbeitgeber war ich nur noch fleischverkaufer in einen sehr großen Supermarkt aber was da an Lebensmitteln vernichtet worden sind ein Wahnsinn Problem wenn Personen anschaffen die keine Ahnung haben bzw marktleiter und unqualifizierten Abteilungsleiter und der reine Irrsinn ist für das müssen Tiere sterben und habe meiner Laufbahn immer auf Verderb geachtet



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