Rückschlag für Stromprojekt: Bau der neuen Leitung für Zentralraum Oberösterreich aufgeschoben (Update 13.10)
OÖ. Rückschlag für den Bau der neuen 220-Kilovolt-Stromleitung: das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat entschieden, dass der Beschwerde einer Bürgerinitiative eine aufschiebende Wirkung zukommt. Das Projekt gilt als das wichtigste Stromprojekt in Oberösterreich und ist Voraussetzung für die Dekarbonisierung der heimischen Industrie. Die Austrian Power Grid (APG) geht derzeit davon aus, dass die Entscheidung des BVwG keinen „nachhaltigen Zeitverlust“ bedeuten muss.
Für die Versorgungssicherheit im Zentralraum Oberösterreich und für Großprojekte der heimischen Industrie zur Dekarbonisierung (etwa voestalpine greentech steel) ist der Ausbau der Stromnetze eine wesentliche Voraussetzung. Im Zuge des Projekts „Sichere Stromversorgung für den Zentralraum OÖ“ der APG gemeinsam mit Netz OÖ und Linz OÖ wird das mehr als 70 Jahre alte 110-Kilovolt-Netz durch eine 220-Kilovolt-Stromleitung ersetzt.
Teil des Projekts ist auch der Um- und Ausbau in acht Umspannwerken und Spannungsumstellungen von 110 Kilovolt auf 220 Kilovolt auf bereits dafür ausgelegten Leitungsabschnitten. Der Baustart ist für 2024 geplant, die Inbetriebnahme schrittweise zwischen 2026 und 2030. Die APG investiert rund 650 Millionen Euro in das Projekt.
Bundesverwaltungsgericht entschied: Beschwerden haben aufschiebende Wirkung
Einen positiven Bescheid des Landes Oberösterreich für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgte im März dieses Jahr. Gegen den Bescheid wurden drei Beschwerden eingebracht, über die das BVwG entscheidet. Im Juni schloss die Landesregierung eine aufschiebende Wirkung der Beschwerden noch aus. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass den Beschwerden trotz dem hohen öffentlichen Interesse an der der Anbindung des Zentralraums eine aufschiebende Wirkung zukommt.
Austrian Power Grid geht davon aus, Zeitplan einhalten zu können
Die Bürgerinitiative kritisiert, dass eine der gewählten Trassen durch das Europaschutzgebiet Traunauen verlaufen soll und hat Bedenken in punkto Naturschutz. Die Austrian Power Grid rechnet damit, dass die Beschwerden vom Gericht zurück- oder abgewiesen werden, „da das BVwG in seiner aktuellen Entscheidung das hohe öffentliche Interesse am Projekt ausdrücklich anerkennt und das bisherige Behördenverfahren die fachliche Unbedenklichkeit des Vorhabens zum Ergebnis hat“, so die APG in einer Aussendung. Auch gehe man davon aus, dass noch kein „nachhaltiger Zeitverlust“ eingetreten sei.
Sollte das Gericht die Beschwerden abweisen, wird der UVP-Bescheid rechtskräftig.
Landesrat Achleitner: „Beweislastumkehr“ soll den für Energiewende notwendigen Netzausbau beschleunigen (Update 13.10)
„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Beschwerden gegen den geplanten 220-kV-Versorgungsring im oberösterreichischen Zentralraum aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, hat gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen für den Netzausbau entsprechen“, sagt Energie-Landesrat Markus Achleitner. Bei der Konferenz der Landesenergiereferenten wurde einstimmig beschlossen, dass bei Stromprojekten, welche für die Energiewende wesentlich sind, eine Beweislastumkehr gelten soll. „Konkret soll in Zukunft nur noch im Ausnahmefall, bei einer ‚nachweislichen Gefährdungslage‘, eine aufschiebende Wirkung zuerkannt werden können“, so Landesrat Achleitner. Als Vorbild nennt er die Gewerbeordnung, die einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes folgend, dahingehend novelliert wurde.
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