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Wohnbeihilfe: Haimbuchner schickt Novelle in Begutachtung

Tips LogoKarin Seyringer, 02.11.2023 16:27

OÖ/LINZ. Wohnbaureferent, LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) hat eine Novelle zur Wohnbeihilfe in Begutachtung geschickt. Ab 2024 sind Verbesserungen geplant, darunter ein Wohnbeihilfe-Pensions-Bonus.

Symbolfoto (Foto: Maria Fuchs/stock.adobe.com)
Symbolfoto (Foto: Maria Fuchs/stock.adobe.com)

Auch 2024 ist geplant, den Unterstützungsbetrag an die Ausgleichszulagen anzupassen. „Für viele ist die Zahlung der Wohnbeihilfe essenziell, um ihre Lebenserhaltungskosten tragen zu können. Uns allen ist bewusst, dass diese Kosten in den letzten Jahren und Monaten stark gestiegen sind, daher ist diese jährliche Anpassung der Wohnbeihilfe ein klares Ziel“, betont Haimbuchner.

Teuerungsfreibetrag soll bleiben

Neben der allgemeinen Erhöhung soll auch der Teuerungsfreibetrag im Jahr 2024 erhalten bleiben. Dieser wurde 2023 eingeführt. „Wir haben damals betont, dass kein Mensch dafür bestraft werden darf, dass er mehr arbeitet, weil die gegenwärtigen Umstände dies verlangen. Deshalb wird der Teuerungsfreibetrag auch 2024 gelten. Dieser wirkt sich wie auch schon letztes Jahr auf die Einkommensgrenze aus, sodass ein etwaiger Mehrverdienst, auch durch die Teilabschaffung der kalten Progression, der Auszahlung der Wohnbeihilfe nicht entgegensteht“, stellt Haimbuchner klar.

Wohnbeihilfe-Pensions-Bonus

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Novelle betrifft die Einführung des Wohnbeihilfe-Pensions-Bonus, der vor Altersarmut schützen soll. Betroffene Bezieher von geringen Pensionen will man mit einer Zahlung in Höhe von bis zu 540 Euro jährlich entlasten. „Mir war es wichtig, dass das Land OÖ den Menschen hilft, die es auch wirklich benötigen. Ich denke, mit dem neuen Wohnbeihilfe-Pensions-Bonus ist uns dieses Vorhaben durchaus gelungen“, ist Haimbuchner überzeugt.

Umstellung bei Anrechnung von Kindesunterhaltszahlungen

Zuletzt soll es mit der Novelle zu einer Systemumstellung bei der Anrechnung von Kindesunterhaltszahlungen kommen. Beim Bezieher bleibt ein Betrag von bis zu 300 Euro bei der Berechnung des Einkommens unberücksichtigt, beim Leistenden wirkt sich der gezahlte Kindesunterhalt zur Gänze einkommensmindernd aus.

„Durch all diese Änderungen erhoffen wir uns, dass wir den Herausforderungen dieser Zeit gerecht werden, ich denke, dass wir diesem Ziel dadurch einen großen Schritt näherkommen“, so Haimbuchner.

SPÖ-Binder skeptisch

Peter Binder, Wohnbausprecher der SPÖ Oberösterreich, vermisst angesichts der Ankündigung eine „Gesamtreform“ der Wohnbeihilfe. Haimbuchner versuche sich mit „Salamitaktik und populistischer Symbolpolitik um diese Erfordernis herumzuschwindeln.“ Die SPÖ fordert eine „nachhaltige und generationsübergreifende Gesamtreform der Wohnbauförderung und eine echte Wohnkostenbeihilfe.“


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