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Neues Hundehaltegesetz sieht Leinen- und Maulkorbpflicht für sechs Hunderassen vor

Tips Logo Anna Fessler, 09.01.2024 14:31

OÖ/LINZ. Am Mittwoch wird im Unterausschuss der Entwurf zum neuen oberösterreichischen Hundehaltegesetz diskutiert. Für sechs Hunderassen sollen künftig spezielle Anforderungen an die Haltung gelten.

Pit-Bulls gehören zu den sechs Hunderassen, für die der Entwurf zum neuen Hundehaltegesetz spezielle Anforderungen an Halter vorsieht. (Foto: Lunja/stock.adobe.com)

Nachdem vergangenes Jahr im oberösterreichischen Naarn eine 60-jährige Joggerin von einem Hund tot gebissen wurde, hat eine Experten-Arbeitsgruppe im Auftrag von Landesrat Michael Lindner das Oö. Hundehaltegesetz überarbeitet. Am Mittwoch, 10. Jänner steht der Gesetzesentwurf in einer Unterausschusssitzung zur Diskussion.

Die Eckpunkte des neuen Hundehaltegesetzes

  • Sechsstündiger Sachkundekurs für Hundehalter: Hundehalter müssen vor Anschaffung eines Hundes einen Sachkundekurs im Ausmaß von sechs Stunden positiv absolvieren.
  • Alltagstauglichkeitsprüfung für Halter von großen Hunden: Gänzlich neu und österreichweit einzigartig ist die Unterscheidung zwischen kleinen und großen Hunden. Tritt das neue Gesetz in Kraft, müssen Halter von großen Hunden zusätzlich zum erwähnten Sachkundekurs einen Praxistest absolvieren. Dabei wird das Verhalten von Hund und Halter in Alltagssituationen, etwa im Straßenverkehr oder in Menschenmengen überprüft. Als große Hunde gelten ausgewachsene Tiere mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg.
  • Neue Anforderungen an die Haltung von sechs Rassen: Für die Haltung von Bullterriern, American Staffordshire Terriern, Staffordshire Bullterriern, Dogo Argentinos, Pit-Bulls und Tosa Inus muss ebenfalls ein Praxistest absolviert werden. Ab dem 13. Lebensmonat gilt eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Halter können eine Aufhebung der Maulkorbpflicht beantragen – dafür ist eine verhaltensmedizinische Evaluierung des Hundes und eine Zusatzausbildung erforderlich.
  • Kriterien für „auffällige“ Hunde werden erweitert: Wird ein Hund per Bescheid als „auffällig“ erklärt, muss der Halter künftig eine deutlich intensivere Ausbildung positiv absolvieren. Das neue Gesetz soll auch den Datenaustausch über auffällige Hunde zwischen den Gemeinden verbessern – im Falle eines Umzugs des Halters oder bei Abgabe des Tieres an andere Halter gehen damit keine Informationen verloren.
  • Ausweitung der möglichen behördlichen Maßnahmen: Neu sind auch die Möglichkeiten der Behörde, wenn es in Gemeinden zu Belästigungen oder Bissvorfällen durch Hunde kommt. Die Maßnahmen reichen von behördlichen Anordnungen betreffend einzelner Hunde bis zur Untersagung einer Hundehaltung für bestimmte Hundehalter und ermöglicht auch die Abnahme von Tieren.

Landesrat Lindner: „Gesetz bringt auch mehr Klarheit für Hundehalter“

„Der erste Gesetzesentwurf für ein gänzlich neues Hundehaltegesetz in Oberösterreich ist weitreichend und greift die von den Experten und den Praktikern aus den Gemeinden vorgebrachten Verbesserungsvorschläge auf. Ziel des neuen Landesgesetzes ist der bestmögliche Schutz der Bevölkerung. Das neue Gesetz bringt aber auch mehr Klarheit für die Hundehalter und die oftmals geforderte bessere Handhabe für die zuständigen Gemeinden bei Problemen.“, fasst Landesrat Michael Lindner zusammen.

OÖVP-Klubobmann Dörfel: „Mischlingshunde müssen mitgedacht werden“

Laut OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel führe kein Weg an einer gesetzlich verankerten, sofortigen Beißkorb- und Leinenpflicht für die sechs genannten Hunderassen vorbei. Ebenso müsse klar geregelt sein, dass Halter nur einen solcher Hunde mit sich führen dürfen. Als Kritikpunkt führt er an, dass der Umgang mit Mischlingshunden in der Vollziehung zur Herausforderung werden könnte: „Mischlingshunde müssen von Beginn an mitgedacht werden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sie die Bissstatistik in Oberösterreich anführen.“

NEOS OÖ sieht vertane Chance auf bundesweit einheitliche Regeln

Dass Hundehalter und Hunde in den verschiedenen Bundesländern anders behandelt würden, sei absurd, so die NEOS OÖ-Klubobfrau Julia Bammer, auch wenn die NEOS strengere Regeln für Hundehalter grundsätzlich befürworte. Sie spricht von einem Entwurf „mit schmerzhaften Lücken“. Die NEOS-Tierschutzsprecherin im Nationalrat Katharina Werner spricht sich ebenfalls für eine bundesweit einheitliche Regelung aus. Wer im Grenzgebiet zwischen Bundesländern Gassi gehe, laufe bei jedem Schritt Gefahr, gegen regionale Regeln zu verstoßen.

 


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Christine S.
Christine S.
10.01.2024 18:29

Hunderassen

Wer hat sich genau diese Hunderassen überlegt? Und was ist mit dem als beißwütig bekannten Schäferhund? Und mit den Hunden die dem Hundehalter weit überlegen sind? Und was ist mit Hunden die schon älter sind und nie auffällig waren, soll man denen jetzt als "alter" Hund plötzlich einen Beißkorb verpassen, sodass sie erst recht verhaltensgestört werden? ....................... Fragen über Fragen über die sich wahrscheinlich kein Mensch Gedanken gemacht hat

Antworten
Ruth S.
Ruth S.
09.01.2024 18:06

Hundegesetz neu

Bin ja mal gespannt was man sich da für die sogenannten Freilaufflächen einfallen lässt…. Und wie der „öffentliche Raum „ genau definiert wird….