Novelle der Oö. Bauordnung: So sollen künftig Schwarzbauten verhindert werden
OÖ/LINZ. Um bei künftigen Bauvorhaben zu verhindern, dass es zu Schwarzbauten kommt, wurde die Oö. Bauordnung novelliert, die Neuerung im Oö. Landtag am Donnerstag beschlossen. So muss nun - als präventive Maßnahme - noch während der Bauausführung eine Bestätigung über die bewilligungsgemäße Lage des Gebäudes vorgelegt werden.
Verpflichtend muss künftig bereits bei Fertigstellung des Fundaments und noch vor der Errichtung der Außenwände die bewilligungsgemäße Lage des Gebäudes von der Behörde bestätigt werden.
Durch diese präventive Maßnahme werden Schwarzbauten künftig der Vergangenheit angehören, so LH-Stellvertreter und Baurechtsreferent Manfred Haimbuchner (FPÖ). „Mit dieser Neuerung werden Abweichungen von der bewilligten Lage verhindert. Derartige Abweichungen könnten baupolizeiliche Schritte nach sich ziehen. Auch deswegen mussten wir uns dieser Sache annehmen, denn derartige Schritte müssen frühzeitig verhindert werden.“
Lösung für bestehende Schwarzbauten soll folgen
Die Neuerung sei so auch eine Absicherung für Häuslbauer. Auch etwaige zivilrechtliche Fragen würden geklärt, mit klaren Zuordnungen der Verantwortlichkeit, womit die Rechtssicherheit für Gemeinden und den Bauherren erheblich gestärkt werde.
„Letztendlich war es mir ein Anliegen, dass Fälle, bei denen womöglich ein Abriss droht und damit Existenzen gefährdet werden, in Zukunft vermieden werden“, so Haimbuchner. „Nun haben wir durch diese Novelle künftigen Schwarzbauten einen Riegel vorgeschoben. Ich kann allerdings zusichern, dass wir in absehbarer Zeit auch eine Lösung für bereits bestehende Schwarzbauten präsentieren werden.“
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