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Mehr Prävention, weniger Bürokratie: Novelle des Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Arbeit

Tips LogoKarin Seyringer, 16.04.2024 15:59

OÖ/LINZ. Kinder- und Jugendschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ) plant eine Novelle des in die Jahre gekommenen Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Bis Jahresende soll sie im Landtag beschlossen sein.

Theresia Schlöglmann (Leiterin Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, Land OÖ) und Landesrat Michael Lindner (Foto: Land OÖ/Denise Stinglmayr)

Das aktuelle Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz stammt aus dem Jahr 2014 und wurde in den letzten Jahren nur punktuell angepasst. Daher geht Lindner nun eine umfassende Novellierung an. „Mit dem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz setzen wir die nächsten wichtigen Schritte zur Stärkung des Präventionsangebots und machen Oberösterreich zum Vorzeigebundesland für Kinderschutz und Kinderrechte“, ist Lindner überzeugt.

Theresia Schlöglmann, Leiterin der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Landes OÖ, ergänzt: „Mit den neuen Regelungen sorgen wir für Klarstellungen zum Beispiel bei Zuständigkeiten, Datenschutz und Kommunikation. Wir legen einen Schwerpunkt auf frühzeitige und niederschwellige Unterstützungsangebote sowie auf familienergänzende Leistungen.“

Die wichtigsten Eckpunkte der Novelle

Die geplanten Neuerungen umfassen im Kern

  • die Stärkung des Präventionsauftrags der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) mit Hervorheben der Prävention in den Grundsätzen und Zielen und der Verankerung der „Frühen Hilfen“. „Verbesserter Kinderschutz heißt, Familien so früh zu erreichen, damit ihren Kindern das sichere und geborgene Aufwachsen ermöglicht wird. Daher wird im neuen Gesetz ein Schwerpunkt auf die frühkindliche Entwicklung und Förderung gelegt“, erläutert Schlöglmann.
  • die flexiblere Hilfe für junge Erwachsene mit der Erweiterung der Beratungsmöglichkeiten und Anlaufstellen für über 18-Jährige. Außerdem soll eine stärkere Begleitung in die Verselbstständigung gewährleistet werden.
  • die Stärkung familiärer Betreuungsformen durch die gesetzliche Verankerung von flexiblen, begleitenden und ergänzenden Pflegeformen als Unterstützung der Erziehung bzw. Hilfe in belasteten Familiensituationen. „Damit verbreitern wir die Unterstützungssysteme entscheidend. Die guten Erfahrungen aus dem Pilotprojekt in den Bezirken Vöcklabruck und Gmunden helfen uns dabei“, so Lindner.
  • der generelle Berufsausschluss von Fachpersonal, das aufgrund bestimmter rechtskräftiger Verurteilungen keine Eignung für den Einsatz in der KJH hat
  • die Aktualisierung der Regelungen zum Datenschutz und zum praxisrelevanten Datenaustausch zwischen Gerichten, Sicherheitsbehörden und im Kooperationsbereich (zum Beispiel Schulen)
  • die Vereinfachung der Verwaltung durch praxisgerechtere örtliche Zuständigkeiten bei Gefahr im Verzug. Künftig soll es auch zu keinem Zuständigkeitswechsel der örtlich zuständigen Behörde bei vorübergehendem Wohnsitzwechsel kommen (zum Beispiel Frauenhaus oder Familienwohnen). Kommt also beispielsweise eine Frau aus dem Mühlviertel mit ihrem Kind in das Frauenhaus Linz, bleibt die KJH im Mühlviertel weiterhin direkte Ansprechperson für die Mutter.

„Die Kinder- und Jugendhilfe verurteilt nicht, sondern sie stützt und ermächtigt Familien, ihren Kindern ein gutes Leben zu sichern. Wir wollen künftig noch stärker mit Prävention möglichst verhindern, dass es zu Kindeswohlgefährdungen kommt“, so Lindner. In familiäres Recht werde nur dann eingegriffen, wenn das zum Schutz des Kindeswohls notwendig ist.

Beschluss bis Jahresende

Bis Mitte Mai laufe die Begutachtungsphase der Novelle, nach Sichtung und Einarbeitung der Stellungnahme soll die Novelle noch vor der Sommerpause in den Landtag einlaufen. Eine Beschlussfassung erhofft sich Lindner bis Jahresende 2024.


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