Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Reiseveranstalter FTI ist insolvent: das rät die Arbeiterkammer Kunden und Mitarbeitern

Tips Logo Anna Fessler, 04.06.2024 10:34

OÖ/LINZ. Der drittgrößte Reisekonzern Europas, FTI, ist pleite. In Österreich hat FTI eine Zweigniederlassung in Linz mit 70 Mitarbeitern. Noch nicht begonnene Reisen können voraussichtlich ab heute, 4. Juni nicht mehr durchgeführt werden. Die Arbeiterkammer Oberösterreich informiert über die Rechte von Mitarbeitern und Kunden.

Die Experten der Arbeiterkammer informieren Kunden und Mitarbeiter im Zuge der FTI-Insolvenz über ihre Rechte. (Foto: nicoletaionescu/stock.adobe.co)

Laut FTI werden alle Pauschalreisen, die über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht wurden storniert. Die Konsumentenschützer der AK empfehlen, umgehend mit dem Reisebüro oder der Plattform, auf dem die Reise gebucht wurde, Kontakt aufzunehmen. Laut AK müssen Reiseveranstalter für den Konkursfall vorsorgen und Zahlungen der Kunden auf gebuchte Reisen absichern. Auch die Rückreise vom Urlaubsort muss garantiert sein. Allerdings sind nur Pauschalreisen abgesichert, je nach Reisevertrag über den Deutschen Reisesicherungsfonds oder eine Kundengeldabsicherung.

Bei Buchungen über FTI Österreich besteht nach Informationen der Arbeiterkammer eine Insolvenzabsicherung bei der Swiss Re International SE Niederlassung Deutschland.Urlauber, die sich derzeit an ihrem Urlaubsort befinden, können folgende Notfallnummer kontaktieren: +49 (0) 89 710 45 14 98.

Kontakt zu Reiseveranstalter suchen

Bei Kunden, die nur einen Mietwagen, ein Wohnmobil oder ein Hotel gebucht haben, greift der gesetzliche Absicherungsschutz nicht. Wurde bereits bezahlt, können die Ansprüche nur im Zuge des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Haben Kunden auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch, www.5vorflug.de oder www.sonnenklar.tv eine Reise bei einem nicht zur FTI-Group gehörenden Reiseveranstalter gebucht, so sind diese nicht von der Insolvenz betroffen. Auch hier wird empfohlen, zeitnah mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen.

Mitarbeiter: AK rät, das Arbeitsverhältnis nicht überstürzt zu lösen

Den betroffenen Mitarbeitern rät die Arbeiterkammer, Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt das Arbeitsverhältnis zu lösen. Dadurch könnten Ansprüche verloren gehen, so die Experten. Wer dennoch sein Arbeitsverhältnis früher beenden wolle, sollte sich vorher jedenfalls beraten lassen, damit keine Ansprüche verloren gehen, so der Rat.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden