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Neues Oö. Hundehaltegesetz im Landtag beschlossen

Tips Logo Anna Fessler, 05.07.2024 09:53

LINZ. Das Oö. Hundehaltegesetz wurde gestern Abend (5.07) im Landtag beschlossen. In Kraft tritt es mit 1. Dezember 2024. Schon vor der Sitzung hatten ÖVP, FPÖ und NEOS ihre Zustimmung angekündigt. Die Grünen stimmten Teilbereichen zu.

Das neue Hundehaltegesetz sieht mehr Pflichten für Hundehalter und mehr Handhabe für Gemeinden bei auffälligen Hunden vor. (Foto: Rita Kochmarjova/stock.adobe.com)

Das ändert sich mit der Neufassung des Hundehaltegesetzes in Oberösterreich:

  • Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu gelten erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Eine Befreiung ist durch eine positive verhaltensmedizinische Evaluierung möglich. Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Eine Befreiung ist durch eine positive verhaltensmedizinische Evaluierung möglich.
  • Bereits jetzt müssen Hundehalter einen sechsstündigen Sachkurs absolvieren. Zusätzlich dazu müssen Halter von großen Hunden (Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) in Zukunft eine Prüfung auf Alltags-Tauglichkeit bestehen. Bei der Prüfung müssen sie den gewissenhaften Umgang im Alltag und das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen nachweisen.
  • Die Gemeinden erhalten mehr Handhabe bei auffälligen Hunden. Ziel ist es, bereits vor schweren Bissvorfällen aktiv zu werden.
  • Zudem wird ein neues, landesweites Hunderegister eingeführt. Vermerkt werden darin Informationen über Hundehalter, Ausbildungen, Vorfälle oder Hundehalteverbote. Die Gemeinden bekommen bis zum 1. Dezember eine Basisversion, die dann noch erweitert wird.

Mehr Handhabe für Gemeinden, mehr Pflichten für Hundehalter

Tierschutzlandesrat Michael Lindner (SPÖ) fasst zusammen: „Oberösterreich bekommt das modernste Hundehaltegesetz Österreichs, mit dem klaren Ziel: Höhere Eigenverantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter und größtmöglicher Schutz für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher. Wir schaffen mehr Handhabe für die Gemeinden und nehmen Hundehalterinnen und Hundehalter mehr in die Pflicht. Denn klar ist: Ein Tier zu haben, bedeutet auch, Verantwortung zu übernehmen!“

Die Grünen begrüßen das Gesetz, lehnen aber die Rasseliste ab. Diese könne nicht wissenschaftlich begründet werden und werde auch von zahlreichen Experten und Tierschutzorganisationen kritisiert.


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23.10.2024 17:30

Unverständnis

Wieder einmal ein Gesetz, das von Leuten/Politikern beschlossen wurde, welche keine Ahnung von Hunden haben. Alle Experten würden ignoriert und nur auf biegen und brechen schnell etwas beschlossen. Ich hoffe es findet sich ein Anwalt der dagegen vor geht.