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Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung werden auf 55.000 Euro angehoben

Tips Logo Online Redaktion, 07.07.2024 21:43

Ö/OÖ. Der Ministerrat hat die Anhebung der Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung auf 55.000 Euro beschlossen. Wirtschaftskammer OÖ-Präsidentin Doris Hummer und EPU-Sprecher Michael Stingeder begrüßen die seit längerem von der WKOÖ geforderte Anhebung.

WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer und EPU-Sprecher Michael Stingeder (Foto: WKOÖ)
WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer und EPU-Sprecher Michael Stingeder (Foto: WKOÖ)

Für Kleinunternehmen gibt es mit der sogenannten Kleinunternehmerregelung eine wichtige Ausnahmebestimmung, die steuerliche Erleichterungen mit sich bringt. „Die Wirtschaftskammer Oberösterreich forderte bereits seit geraumer Zeit, dass die Betragsgrenze für die Kleinunternehmerregelung angehoben werden. Mit der Regierungsentscheidung, die besagte Grenze auf 55.000 Euro anzuheben, wurde ein erster wichtiger Entlastungsschritt gesetzt und schafft endlich Erleichterungen für kleine Unternehmen“, so Hummer.

„Die neue Grenze wird sowohl im Bereich der Umsatzsteuer als auch im Bereich der Einkommensteuer gelten, wodurch für Kleinunternehmer steuerliche Unstimmigkeiten vermieden werden“, ergänzt EPU-Sprecher Michael Stingeder.

Die steuerliche Wertgrenze sei „seit langem unverändert und damit nicht mehr zeitgemäß“ gewesen. „Als Interessenvertretung der oberösterreichischen Wirtschaft ist es uns nun gelungen, eine Anhebung der alten Beitragsgrenzen zu erreichen, wodurch die bürokratische Last der oberösterreichischen Betriebe reduziert wird“, ziehen Hummer und Stingeder ein positives Resümee über die erfolgreich durchgesetzte Forderung.


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